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Visum und Arbeitserlaubnis

China bietet das Praktikumsvisum nicht mehr als eigenständige Visa-Kategorie an (Stand September 2018). Wer nach China einreist, um im Rahmen eines Praktikums Auslandserfahrungen zu sammeln, benötigt entweder das Studentenvisum (X2-Visum) oder das Geschäftsvisum (M-Visum).

Das Studentenvisum (X2-Visum) gilt für Studierende oder Schüler*innen, die an einer chinesischen Schule oder Universität zugelassen sind. Voraussetzung für das Studentenvisum ist die Einladung beziehungsweise der Einschreibungsbeleg der besuchten Bildungseinrichtung.

Das Geschäftsvisum (M-Visum) für geschäftliche Zwecke erhalten Praktikant*innen, die ihr Praktikum oder ein Traineeship bei einer Firma in China absolvieren. In diesem Fall benötigen die Antragsteller*innen eine offizielle Einladung des Praktikumsgebers.

Beide Visa-Arten berechtigen im Regelfall zu einem Aufenthalt von bis zu 180 Tagen (6 Monaten). Wichtig ist, dass die Zeit des Praktikums im Einladungsschreiben eingetragen ist.

Bei einem Praktikum in einer deutschen Auslandsvertretung ist es möglich, ein sogenanntes „Service Visum“ direkt über das Auswärtige Amt in Berlin kostenfrei zu erhalten.

Da sich die Bestimmungen für die Erteilung von Visa immer wieder ändern können, informieren Sie sich am besten immer direkt bei den zuständigen Stellen, in diesem Fall:

Chinese Visa Application Service Center
Invalidenstraße 116-119
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 979920 000
Fax: +49 (30) 979920 001
E-Mail: berlincenter@visaforchina.org

Visaverlängerung

Eine Visaverlängerung ist nur über einen Antrag im Heimatland möglich. Die Ausreise und Wiedereinreise über Hongkong ist nicht mehr möglich, auch werden in Hongkong keine Express-Visa mehr ausgestellt.

Sollte es Probleme mit der Erteilung eines M-Visums geben, gibt es nach bisherigen Erfahrungen noch die Möglichkeit des Status eines freiwilligen Projektmitarbeiters. Dies beschränkt sich aber auf kulturelle Projekte und einen Zeitraum von drei Monaten.

Anstellung von ausländischen Praktikant*innen

Im Vergleich sind die rechtlichen Bestimmungen zur Anstellung von ausländischen Studierenden wesentlich strikter. Letztlich dürfen Unternehmen lediglich ausländische Studierende als Praktikant*innen einstellen, die an einer Universität in China eingeschrieben sind, sprich Ausländer*innen mit einer studentischen Aufenthaltsgenehmigung. Ausländische Studierende mit der Absicht, ein Praktikum anzutreten, sollten sich zur Genehmigung gleichermaßen an ihre Universität sowie die Einreise- und Ausreisebehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit (MPS) wenden.

Unternehmen sind verpflichtet, dem MPS (Ministry of Public Security) zu melden, wenn ihre ausländischen Praktikant*innen ihr Studium abgeschlossen oder ihr Studium zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit abgebrochen haben.

Registrierung bei Ankunft

Innerhalb der ersten 24 Stunden nach Ankunft ist man verpflichtet, sich bei der örtlichen Polizeidienststelle registrieren zu lassen. Dies sollten Sie unbedingt tun. Es kann Ihnen passieren, dass Sie am Wochenende bei Kontrollen nebst Reisepass auch nach der Registrierungsbestätigung gefragt werden.