Springe direkt zu Inhalt

Verträge bei Auslandspraktika

Studierende, die ein Praktikum machen, sollten in jedem Fall einen Vertrag schließen - egal ob das Praktikum im In- oder Ausland durchgeführt wird und ob es sich um ein bezahltes oder unbezahltes Praktikum handelt. In einigen Ländern gibt es gesetzliche Regelungen für Praktika, die einen Vertrag zwischen Arbeitgeber, Hochschule und Praktikant erfordern. Praktika sind hier nur als Bestandteil des Studiums oder einer Ausbildung möglich, und die Vereinbarung klärt die rechtlichen Rahmenbedingungen des Praktikums wie beispielsweise die Länge, den Ablauf, die Inhalte aber auch die Verantwortungen und Aufgaben der drei Parteien. 

Wenn Ihr Praktikumsgeber eine derartige Vereinbarung verlangt bzw. Ihnen einen Vertrag zur Unterzeichnung aushändigt, wenden Sie sich am besten zunächst an die Leitung des Career Service der Freien Universität Berlin. Viele Unternehmen haben eigene Musterverträge, die aber Zusagen seitens der Universität verlangen, die wir gar nicht geben können und dürfen. Andere Unternehmen werden Sie aber auch an Ihre Hochschule verweisen, um sich dort einen Mustervertrag zu holen.Im Career Service erhalten Sie Vertragsvorlagen für Frankreich (PDF) und Spanien (PDF) sowie eine allgemeine Vorlage in englischer Sprache (PDF). Es kann durchaus vorkommen, dass die Vereinbarung nicht zustande kommt, da z. B. versicherungsrechtliche Fragen nicht einvernehmlich geklärt werden können. Planen Sie also entsprechende Vorlaufzeiten ein.

Wenn der Vertrag vorliegt, füllen Sie ihn möglichst vollständig aus, bitten Ihre Praktikumseinrichtung um die erforderlichen Ergänzungen und schicken diesen Entwurf an careerservice@fu-berlin.de zur Prüfung und Unterschrift. Es werden drei Exemplare benötigt, d. h. jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung mit allen drei Unterschriften (Praktikumsgeber, Praktikant, Hochschule) im Original.