Was sind "bindende Prüfungstermine"?
Grundsätzlich sind Prüfungstermine für die Studierenden „nicht bindend“, das bedeutet, dass ein Nichterscheinen keine negativen Folgen hat, also einer Abmeldung gleichkommt.
Der Prüfungsausschuss kann aber beschließen, dass Prüfungstermine (für bestimmte Module, für einen ganzen Studiengang oder für alle Module am Fachbereich) „bindend“ sein sollen. In diesem Fall müssen die Studierenden sich rechtzeitig (vor Ablauf der entsprechenden Frist) abmelden, wenn sie nicht an der Prüfung teilnehmen wollen. Im Falle einer Krankheit oder eines anderen Hindernisses müssen der Abmeldung entsprechende Nachweise beigelegt werden.
Ob ein Prüfungstermin bindend ist, wird in Campus Management angezeigt.
Weitere Hinweise finden Sie hier.