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Gibt es Fristen, bis zu denen die Teilnahme und die Noten dokumentiert werden müssen?

Von den Fristen für das Ausstellen von Modulbescheinigungen sind entsprechende Zeitpunkte aus der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO §10 Abs. 5) abzuleiten, bis zu denen die Noten- und Teilnahmeerfassung abgeschlossen sein müssen. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen erfolgt jedoch keine Abschaltung des Systems. Sie können auch über die Fristen hinaus alle bereitgestellten Funktionen von Campus Management nutzen.

Hinweis: Eine rückwirkende Zuordnung von Prüflingen zu Modulprüfungen, die bei Ihnen vor mehr als drei Semestern stattgefunden haben, ist nicht mehr möglich. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte unter Angabe der Matrikelnummer und Prüfungsbezeichnung (inkl. Nr. z.B. 0021aA2.2.1) an Ihr zuständiges Prüfungs- bzw. Studienbüro.