Gefährdungsbeurteilung
Für jede Tätigkeit muss eine Gefährdungsbeurteilung angefertigt werden. In dieser Gefährdungsbeurteilung stellen sich die Gefahrenschwerpunkte bei den einzelnen Schritten dar.
Zur Ableitung der Schutzmaßnahmen ist das T-O-P-Prinzip anzuwenden. Es sind also zuerst technische, dann organsatorische und erst zuletzt persönliche Lösungen zu finden.
Um Sie bei der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen, haben wir verschiedene Analysebögen ausgearbeitet. Wir stehen Ihnen auch gern persönlich zur Verfügung.
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
Gefährdungsbeurteilung von Büroarbeitsplätzen
Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung
Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung
Gefährdungsbeurteilungen gemäß Mutterschutzgesetz
Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastungen - Informationen und Handlungshilfen der Unfallkasse Berlin
