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Organisation der Ersten Hilfe

Die jeweiligen Verantwortlichen der Bereiche haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass schnell und gefährdungsgerecht Erste Hilfe geleistet werden kann. Insbesondere müssen ausreichend Verbandmaterial, Hilfsgeräte, Meldeeinrichtungen und Transportmöglichkeiten vorhanden sein.

Ersthelfer sind in vorgeschriebenem Umfang auszubilden und zu benennen.

Der Verantwortliche hat die Beschäftigten regelmäßig über das Verhalten bei Unfällen, die Erste-Hilfe-Einrichtungen und Ersthelfer zu unterweisen. Weitergehende bereichsbezogene Erste-Hilfe-Maßnahmen und spezielle Erste-Hilfe-Materialien sollten mit dem Arbeitsmedizinischen Zentrum (AMZ) der Charité bzw. der Dienststelle Arbeitssicherheit abgesprochen werden.

Wichtige Telefonnummern und Anschriften sind an geeigneten Stellen auszuhängen.

Die Unfallverhütungsvorschriften „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A1, Dritter Abschnitt, § 24 „Erste Hilfe“ der Unfallkasse Berlin) sind an zentraler Stelle zur Einsicht vorzuhalten. Sie sind über eine Campuslizenz der Datenbank umwelt-online auch direkt zugängig.


Merkblatt Organisation der Ersten Hilfe