Verhalten bei Unfällen mit Flusssäure
Unfälle mit Fluorwasserstoff, Flusssäure und anorganischen Fluoriden können zu schweren Verletzungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen bis hin zum Tode führen. Beschäftigte sind vor Aufnahme der Tätigkeit mit Fluorwasserstoff, Flusssäure und anorganischen Fluoriden regelmäßig mindestens einmal pro Jahr zu unterweisen.
Im folgenden finden Sie notwendige Informationen für den Umgang mit Fluorwasserstoff, Flusssäure und anorganischen Fluoriden:
- Merkblatt zu Erste-Hilfe-Maßnahmen (dieses beschreibt die Maßnahmen unmittelbar nach dem Unfall am Unfallort) einschließlich des Unfallleitblattes
- Flusssäurepass (dieser enthält die Hinweise für den behandelnden Arzt)
- Muster-Betriebsanweisung Flusssäure
- Merkblatt M005 Fluorwasserstoff, Flusssäure und anorganische Fluoride der BG RCI