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Abschluss Sollkontroll-Listen für das Haushaltsjahr 2025

16.12.2025
16. Dezember 2025

Abschluss der Sollkontroll-Listen für das Haushaltsjahr 2025 und unverzügliche Einreichung beim zuständigen Sachgebiet der Universitätshauptkasse. Einnahmen bzw. Forderungen, die nach dem 31. Dezember 2025 (Wertstellung der Bank) entstehen, sind in die Sollkontroll-Listen für das Haushaltsjahr 2026 aufzunehmen (siehe Nr. 6.1 dieses Rundschreibens).