16. Dezember 2025
Abschluss der Sollkontroll-Listen für das Haushaltsjahr 2025 und unverzügliche Einreichung beim zuständigen Sachgebiet der Universitätshauptkasse. Einnahmen bzw. Forderungen, die nach dem 31. Dezember 2025 (Wertstellung der Bank) entstehen, sind in die Sollkontroll-Listen für das Haushaltsjahr 2026 aufzunehmen (siehe Nr. 6.1 dieses Rundschreibens).
