Letzter Einreichungstermin für Zahlungs- bzw. Anordnungsunterlagen für das Haushaltsjahr 2025
Für die Einreichung von Zahlungs- bzw. Anordnungsunterlagen (Rechnungen, Verträge usw.) über das System UniKat und ggf. andere Vorerfassungssysteme gilt der 03. Dezember 2025, 14.00 Uhr als letzter Einreichungstermin, wenn sichergestellt werden soll, dass die Zahlung im Haushaltsjahr 2025 geleistet wird. Dieser Termin gilt auch ausnahmslos für zu leistende Zahlungen aus Drittmitteln (Kapitel 04, 05 und 06) und für die Mittel der Grundausstattung zu den Exzellenzmitteln (Kapitel 07). Dieser Termin gilt für alle Bereiche sowie für im Haushaltsjahr 2025 noch aufzugebende UniKat-Bestellungen und die Verwendung der Formulare. Wenn die Vorgänge bis zu diesem Termin eingereicht werden, werden sie – vorbehaltlich einer reibungslosen Abarbeitung – noch zur Auszahlung in 2025 gebracht.
