28. Februar 2025
Es wird gebeten, die Excel-Datei „Meldung zur Künstlersozialabgabe“ mit den Angaben für das Jahr 2024 bis zum 28.02.2025 per E-Mail an die AG II A 1, Frau Mesquita zu senden.
Wir bitten Sie, uns im Ausland ansässige Künstler/innen gesondert zu melden. Nähere Informationen zur Künstlersozialabgabe und zur Meldung gem. § 50a EStG entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Künstlersozialabgabe und zum Steuerabzug nach §50a EStG.