Weitere Informationen zur Stellenwirtschaft
Die Aufgaben der Arbeitsgruppe II A 2 im Überblick:
1. Veröffentlichung von Stellenausschreibungen (Stellenanzeiger)2. Bewertung von Aufgabengebieten (Vordrucke Stellenbeschreibung):
- Bewertung der Aufgabengebiete bei Drittmitteleinstellungen / -ausschreibungen
- Bewertung bei der Neueinrichtung von Stellen
- Überprüfung der Bewertung bereits bestehender Aufgabengebiete
- Entscheidung über Anträge auf Höhergruppierung
- Überprüfung von Arbeitsaufzeichnungen
- Überprüfung von Anforderungsprofilen (Beamte/Beamtinnen)
- Führen der Stellendatei
- Stellen- und Mittelfreigaben im nicht-budgetierten Personalbereich
- Bewirtschaftung der Zentralen Reserve; Stellenwirtschaftliche Umsetzung von Sondermitteln
- Stellenwirtschaftliche Kontrolle und Umsetzung des Strukturplans der FUB
- Prüfung und Korrektur von Kapitel-, Titel- und Kostenstellenkombinationen
- Prämien: Prüfung und stellenwirtschaftliche Entscheidung über Anträge auf Prämienzahlung.
Hinweis zur tariflichen Ausschlussfrist i. S. des § 37 TV-L FU:
§ 37 Abs. 1 TV-L FU formuliert die tarifliche Ausschlussfrist wie folgt: "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit vom Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden." Daher sollten Beschäftigte selbst einen Antrag stellen, um eventuelle Ansprüche zu wahren; es erfolgt keine separate Aufforderung durch die Freie Universität Berlin. Der Antrag ist in der Abteilung I – Personalwesen einzureichen.