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Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Wird der Antrag auf Anerkennung einer Pflegestufe abgelehnt, kann der/die Antragsteller/in innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch einlegen. (Es gilt der Poststempel. Deshalb Briefumschlag des Bescheids aufheben!).