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Gibt es Sonderfälle, die eine Auszahlung der Energiepreispauschale erhalten?

  • für Dienstkräfte, die sich im Beschäftigungsverbot oder im Mutterschutz befinden, erfolgt eine Auszahlung
  • für erkrankte Beschäftigte erfolgte eine Auszahlung sofern ein Anspruch auf Krankengeld vom Arbeitgeber oder von der Krankenkasse besteht
  • für Dienstkräfte in Elternzeit erfolgt eine Auszahlung nur nach Vorlage eines Elterngeldbescheides aus dem ein Elterngeldanspruch für das Jahr 2022 hervorgeht