Was können Mitarbeitenden ohne Anspruch auf Auszahlung der Energiepreis-pauschale tun, um diese ggf. doch noch zu erhalten?
Alle Dienstkräfte, die keinen Anspruch auf Auszahlung der Energiepreispauschale durch den Arbeitgeber haben, können diese nach Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung vom Finanzamt erhalten.