An wen wird die Energiepreispauschale NICHT ausgezahlt?
An wen wird die Energiepreispauschale NICHT ausgezahlt?
für ruhende Dienst- und / oder Beschäftigungsverhältnisse z. B. wegen Beurlaubung erfolgt keine Auszahlung
für Emeritierte sowie für kurzfristig Beschäftigte erfolgt keine Auszahlung (wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als drei Monate befristet ist)
bei Vorlage der Steuerklasse 6 sowie bei beschränkter oder fehlender Steuerpflicht erfolgt keine Auszahlung für Dienstkräfte in Elternzeit, die im Jahr 2022 keinen Anspruch auf Elterngeld haben