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Regelungen zur Genehmigung von Dienstreisen behalten die Gültigkeit bis 30.06.2021

News vom 02.06.2021

Die von der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) am 30. März 2021 vereinbarten pandemiebedingten Einschränkungen im Hochschulbetrieb werden angesichts der anhaltend hohen Infektionszahlen bis 30. Juni 2021 fortgesetzt.

Dieses bedeutet bedauerlicherweise auch weiterhin einen Einschnitt in das universitäre Leben und die Arbeit in Lehre und Forschung. Genehmigungen von Dienstreisen sind auf Grund dessen bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich nicht möglich.

Die CV-Task Force der Freien Universität Berlin beobachtet die weiteren Entwicklungen zur Eindämmung des Coronavirus aufmerksam, damit der nationale und internationale Austausch auf den verschiedenen Ebenen der Freien Universität Berlin baldmöglichst auch wieder persönlich stattfinden kann.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Reisekostenstelle (https://www.fu-berlin.de/sites/abt-1/referate/1a/dienstreisen/index.html) gerne zur Verfügung.

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