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Datenschutz bei der Befragung von Absolventinnen und Absolventen

Die Befragung erfolgt freiwillig und anonym. Alle datensensiblen Schritte der Absolvent*innenbefragungen wurden mit dem Datenschutz der Freien Universität Berlin abgestimmt.

  • Die Befragungsdaten werden nur für den Zweck der Qualitätssicherung von Lehre und Studium sowie für Forschungszwecke verwendet.
  • Die Befragungsdaten werden nur statistisch ausgewertet. Es werden keine Auswertungen erstellt, aus denen einzelne Personen identifiziert werden könnten.
  • Die gespeicherten Adressdaten werden von der Arbeitsstelle Lehr- und Studienqualität für keine anderen Zwecke als für die Einladung und Erinnerung zur Teilnahme an der Absolventenbefragung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, auch nicht an das Institut für angewandte Statistik (ISTAT), welches das KOAB-Projekt koordiniert. Der Adressdatensatz wird nach Erreichung des Forschungszweckes (BlnDSG §30, Abs.2) von der zuständigen Person an der Arbeitsstelle Lehr- und Studienqualität gelöscht.
  • Die Adressdaten und die Angaben im Fragebogen werden zu keinem Zeitpunkt zusammengeführt. Auch mithilfe des PINs ist ein Rückschluss auf Angaben im Fragebogen nicht möglich.
  • Für die Prüfung der Repräsentativität des Rücklaufs werden an das ISTAT über die zur Befragungsadministration erforderlichen Angaben (Studienfach, Abschlussart und Abschlusszeitpunkt) hinaus lediglich die Angabe zum Geschlecht der Befragten weitergegeben. 

 Rechtliche Grundlagen

  • Die deutschen Universitäten sind vom Gesetzgeber angehalten, Befragungen von Absolventinnen und Absolventen im Rahmen der Qualitätssicherung und Akkreditierung durchzuführen. Grundlage zur Durchführung der Befragungen bilden die folgenden Beschlüsse:
  • Die Freie Universität Berlin erlaubt in § 4 Satz 1 ihrer Datenschutzsatzung das Erheben, Speichern und Nutzen von Kontaktdaten der Studierenden und Alumni zur Durchführung von Evaluationen. Zum Erlass dieser Regelung war die Freie Universität Berlin durch § 6 Abs. 1 Nr. 4 Berliner Hochschulgesetz i.V. mit § 6 b Abs. 2 Berliner Hochschulgesetz befugt.
  • Bei der Durchführung der Studie sind das ISTAT und die Hochschule, die Sie zur Teilnahme an der Befragung eingeladen hat, gemeinsam Verantwortliche nach Artikel 26 DS-GVO.
  • Sie haben das Recht, Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten sowie diese korrigieren oder löschen zu lassen. Weiterhin haben Sie ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde (www.datenschutz-berlin.de), sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.