Voraussetzung ist eine innovative und/oder technologiebasierte Gründungsidee. Der Innovationsgehalt des Produktes oder der Dienstleistung muss nachvollziehbar sein und neuartige oder verbesserte Leistungsmerkmale gegenüber dem Wettbewerb aufweisen. Eine Kombination von bekannten technischen Lösungen ohne einen originären technischen Ansatz, signifikante Kundenvorteile oder nachhaltige Alleinstellungsmerkmale kann nicht gefördert werden.
Die Förderung setzt voraus, dass für das Gründungsvorhaben wenigstens ein so genannter proof of principle erbracht worden ist. Je nach Art des Vorhabens ist hiermit z.B. das Vorliegen eines Labormusters mit einer ausreichenden Datenlage (z.B. im Bereich der Gesundheitswirtschaft) oder eines „Mock-ups“ (z.B. im Bereich der Digitalwirtschaft) gemeint. Der Entwicklungsstand des Vorhabens soll eine Weiterentwicklung bis zum fertigen Prototyp in der Förderlaufzeit plausibel erscheinen lassen. Erste Überlegungen zum avisierten Markt, zu potenziellen Wettbewerbern und zum Kundennutzen werden ebenfalls im Gründungskonzept für die Bewerbung abgefragt. Die Darstellung in der Bewerbung und spätere Überprüfung der Umsetzung erfolgt anhand eines Meilensteinplans.
Gefördert werden Absolventinnen und Absolventen mit Hochschulabschluss, die über technische Fachkenntnisse verfügen, sowie Personen mit ergänzenden Kenntnissen, die zur Umsetzung des Gründungsvorhabens notwendig sind (v.a. betriebswirtschaftliche Kenntnisse).
Gefördert werden ausschließlich Teamgründungen mit zwei bis vier Teilnehmern/innen. Möglich ist jedoch, dass nicht-geförderte Teammitglieder sich an der späteren Umsetzung des Gründungsvorhabens beteiligen. Die Gründer/innen sind wesentliche Wissensträger und maßgeblich an der Erarbeitung des Geschäftsmodells, der Entwicklung des Produktes bzw. der Dienstleistung und der späteren Geschäftsführung beteiligt und müssen sich voll der Umsetzung des Vorhabens widmen. Nebentätigkeiten sind nur in begrenztem Umfang möglich. Die Gründer/innen müssen nachweisen, dass sie mindestens 24 Stunden pro Woche vor Ort an ihrem zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz anwesend sind.
Die Gründern/innen haben ihren Wohnsitz in Berlin oder in Ausnahmefällen im angrenzenden Brandenburg (Pendler).
Es ist nicht Voraussetzung, dass die Gründer/innen an einer der vier Universitäten studiert bzw. ihren Abschluss gemacht haben. Das Gründungsvorhaben muss jedoch durch eine/n wissenschaftliche/n Mentor/in aus der Freien Universität Berlin, der Charité, der Technischen Universität oder der Humboldt Universität betreut werden, um sowohl die fachliche Betreuung als auch den Zugang zur ggf. notwendigen technischen Infrastruktur während der Förderung gewährleisten zu können. Der Mentor/ die Mentorin muss mindestens promoviert sein und für die festgelegte Dauer des Stipendiums über ein Angestelltenverhältnis an der jeweiligen Universität verfügen.
Ausgeschlossen sind Gründer/innen, die eine Bewerbung bereits an einer anderen Hochschule eingereicht haben bzw. bereits mit einem Gründerstipendium einer anderen Hochschule bzw. dem EXIST-Gründerstipendium gefördert werden oder wurden. Auch eine parallele Kombination mit dem Gründungszuschuss der Arbeitsagentur ist nicht möglich. Das Unternehmen darf noch nicht gegründet und noch nicht wirtschaftlich am Markt tätig sein.