Voraussetzung ist eine innovative und/oder technologiebasierte Gründungsidee. Der Innovationsgehalt des Produktes oder der Dienstleistung muss nachvollziehbar sein und neuartige oder verbesserte Leistungsmerkmale gegenüber dem Wettbewerb aufweisen. Eine Kombination von bekannten technischen Lösungen ohne einen originären technischen Ansatz, signifikante Kundenvorteile oder nachhaltige Alleinstellungsmerkmale kann nicht gefördert werden.
Die Förderung setzt voraus, dass für das Gründungsvorhaben wenigstens ein so genannter proof of principle erbracht worden ist. Je nach Art des Vorhabens ist hiermit z.B. das Vorliegen eines Labormusters mit einer ausreichenden Datenlage (z.B. im Bereich der Gesundheitswirtschaft) oder eines „Mock-ups“ (z.B. im Bereich der Digitalwirtschaft) gemeint. Der Entwicklungsstand des Vorhabens soll eine Weiterentwicklung bis zum fertigen Prototyp in der Förderlaufzeit plausibel erscheinen lassen. Erste Überlegungen zum avisierten Markt, zu potenziellen Wettbewerbern und zum Kundennutzen werden ebenfalls im Gründungskonzept für die Bewerbung abgefragt. Die Darstellung in der Bewerbung und spätere Überprüfung der Umsetzung erfolgt anhand eines Meilensteinplans.
Gefördert werden Absolventinnen und Absolventen mit Hochschulabschluss, die über technische Fachkenntnisse verfügen, sowie Personen mit ergänzenden Kenntnissen, die zur Umsetzung des Gründungsvorhabens notwendig sind (v.a. betriebswirtschaftliche Kenntnisse).
Gefördert werden ausschließlich Teamgründungen mit zwei bis vier Teilnehmern/innen. Möglich ist jedoch, dass nicht-geförderte Teammitglieder sich an der späteren Umsetzung des Gründungsvorhabens beteiligen. Die Gründer/innen sind wesentliche Wissensträger und maßgeblich an der Erarbeitung des Geschäftsmodells, der Entwicklung des Produktes bzw. der Dienstleistung und der späteren Geschäftsführung beteiligt und müssen sich voll der Umsetzung des Vorhabens widmen. Nebentätigkeiten sind nur in begrenztem Umfang möglich. Die Gründer/innen müssen nachweisen, dass sie mindestens 24 Stunden pro Woche vor Ort an ihrem zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz anwesend sind.
Die Gründern/innen haben ihren Wohnsitz in Berlin oder in Ausnahmefällen im angrenzenden Brandenburg (Pendler).
Es ist nicht Voraussetzung, dass die Gründer/innen an einer der vier Universitäten studiert bzw. ihren Abschluss gemacht haben. Das Gründungsvorhaben muss jedoch durch eine/n wissenschaftliche/n Mentor/in aus der Freien Universität Berlin, der Charité, der Technischen Universität oder der Humboldt Universität betreut werden, um sowohl die fachliche Betreuung als auch den Zugang zur ggf. notwendigen technischen Infrastruktur während der Förderung gewährleisten zu können. Der Mentor/ die Mentorin muss mindestens promoviert sein und für die festgelegte Dauer des Stipendiums über ein Angestelltenverhältnis an der jeweiligen Universität verfügen.
Ausgeschlossen sind Gründer/innen, die eine Bewerbung bereits an einer anderen Hochschule eingereicht haben bzw. bereits mit einem Gründerstipendium einer anderen Hochschule bzw. dem EXIST-Gründerstipendium gefördert werden oder wurden. Auch eine parallele Kombination mit dem Gründungszuschuss der Arbeitsagentur ist nicht möglich. Das Unternehmen darf noch nicht gegründet und noch nicht wirtschaftlich am Markt tätig sein.
Die Gründer/innen werden mit jeweils 2.000 Euro pro Monat für den Zeitraum von sechs Monaten gefördert. Es besteht eine Option zur Verlängerung um weitere sechs Monate. Eine Verlängerung ist möglich, wenn eine Förderempfehlung des betreuenden Gründungsservice und des/der Mentor/in vorliegt und sich die Sinnhaftigkeit der weiteren Förderung aus der Zwischenpräsentation erschließt.
Die Bewertung, ob das Stipendium der Einkommenssteuerpflicht unterliegt, obliegt dem zuständigen Finanzamt. Da mit der Gewährung des Stipendiums kein Arbeitsverhältnis begründet wird, sind Stipendiatinnen/Stipendiaten während des Förderzeitraums weder in der Krankenversicherung noch in der Arbeitslosen- oder Rentenversicherung versichert. Für die Krankenversicherung haben sie selbst Vorsorge zu treffen.
Arbeitsort sind Gründerräume und Labore auf dem Campus. Die Stipendiaten werden von den Gründungsförderungen der Universitäten betreut und nehmen an einem Qualifizierungsprogramm teil.
Den Gründern/innen werden die notwendige Infrastruktur (Büro- und Werkstatträume, Geräte, Labore), fachliches und betriebswirtschaftliches Know-how sowie unterstützende Beratungs- bzw. Qualifizierungsmodule zur Verfügung gestellt.
Die Förderung durch das Berliner Startup-Stipendium unterliegt der De-Minimis-Regelung (Beihilfe).
Ziel ist, dass die Teilnehmer/innen innerhalb des Förderzeitraums zuvor festgelegte Meilensteine erreichen, ihren Prototypen fertigstellen, einen deutlichen Kompetenzfortschritt verzeichnen und die Gründungsreife (in absehbarer Zeit) bzw. die Reife für eine Anschlussfinanzierung erreichen.
Die Dokumentation der Zielerreichung zum Ende der Stipendienlaufzeit erfolgt anhand eines zehnseitigen Geschäftskonzeptes. Zwischen der Bewertung der Qualität des Gründungskonzeptes zu Beginn der Stipendienlaufzeit und der Ausarbeitung des Geschäftskonzeptes muss ein deutlicher Kompetenzfortschritt erkennbar sein.
Sollten die Fördervoraussetzungen grundsätzlich erfüllt werden können, muss zunächst eine Erstberatung bzw. ein Orientierungsgespräch an einer der vier Universitäten stattfinden. Nehmen Sie bitte Kontakt zu den aufgeführten Ansprechpartnern/innen auf.
Die Bewerbung erfolgt schriftlich. Nach erfolgter Vorauswahl erhalten Sie entweder eine Einladung zur Präsentation vor unserer Jury oder eine Absage. Die Jury besteht aus Vertreter/innen der vier Universitäten sowie aus Expertinnen und Experten aus dem Berliner Gründungsnetzwerk.
Die Jury gibt im Anschluss ein Urteil über die Förderungswürdigkeit des Vorhabens ab.
Einsendeschluss für Bewerbungen für die erste Auswahlrunde ist der 30. Juli 2018.
Die Förderung im Anschluss an die zweite Auswahlrunde beginnt am 1. September 2018 und wird zunächst für sechs Monate bewilligt.
Vor Ablauf der sechs Monate werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten zur Zwischenpräsentation eingeladen. Die Jury entscheidet in Abhängigkeit des Fortschrittes und des weiteren Förderbedarfs über eine Verlängerung des Stipendiums um weitere sechs Monate.
Die nächste Förderrunde beginnt voraussichtlich zum 01. Januar 2018..