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Numerus Clausus - grundständige Studiengänge

Der lateinische Begriff steht für "beschränkte Zahl" und bedeutet, dass nicht (viel) mehr Bewerber*innen zugelassen werden dürfen als Studienplätze verfügbar sind.

Einige Studiengänge haben eine beschränkte Platzzahl. Diese Studiengänge werden in den Studiengangsbeschreibungen mit dem Begriff "Lokale Zulassungsbeschränkung" kenntlich gemacht.

Für Bewerber*innen mit EU-Staatsangehörigkeit und Bewerber*innen mit deutschem Abitur (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit), sind im Zulassungsverfahren drei große Hauptquoten wichtig.
(Ausnahme: Pharmazie und Veterinärmedizin - zentrales Vergabefahren Hochschulstart.de)

Nach Abzug der Vorabquoten von der Gesamtzahl der Plätze eines zulassungsbeschränkten Studiengangs werden die verbliebenen Plätze in folgenden Hauptquoten vergeben:

  • etwa 60% im Auswahlverfahren der Hochschule" (AdH) - Kennzahl berechnet im hochschuleigenen Verfahren
  • etwa 20% an die Abiturbesten - Kriterium ist die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechnigung
  • etwa 20% nach Wartezeit - Kriterium ist die Anzahl an Wartesemestern

NC-Tabelle mit den Ergebnissen vergangener Zulassungsverfahren:


Die Anzahl der Studienplätze im ersten Fachsemester wird stets für jedes Verfahren mit der Zulassungsordnung neu beschlossen und in der Amtsblättern der Freien Universität Berlin veröffentlicht.

Vorabquoten

Vorabquoten gibt es für folgende Bewerbungsgruppen:

8% der Plätze werden unter Nicht-EU-Bürger*innen und staatenlosen Bewerber*innen verteilt:

Sie werden nur nach der Durchschnittsnote ihrer Hochschulzugangsberechtigung zugelassen.

8% der Plätze werden an beruflich Qualifizierte ohne Abitur vergeben. Innerhalb dieser Studienplatzquote findet die Auswahl nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Note der Aufstiegsfortbildung/Fachschul- oder Berufsausbildung) statt.

3% der Plätze werden an Bewerber*innen in der Härtefallquote vergeben.

Ein außergewöhnlicher Härtefall liegt z.B. dann vor, wenn eine Ablehnung der Studienplatzbe­werbung eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.

3% der Plätze werden an Zweitstudienbewerber*innen vergeben, diese haben schon ein grundständiges Hochschulstudium (z.B. Bachelor) in der EU oder einem gleichgestellten Land abgeschlossen.

min. 5% der Plätze werden in Berlin an minderjährige Bewerber*innen vergeben, die zum Bewerbungsschluss noch nicht 18 Jahre alt sind und bei einer sorgeberechtigten Person in Berlin oder Brandenburg wohnen. Gibt es innerhalb dieser Quote mehr Anträge als Studienplätze, wird nach der Abiturnote ausgewählt.

2% der Plätze werden an Bewerber*innen vergeben, die im öffentlichen Interesse förde­rungswürdig und auf­grund besonderer Umstände an den Studienort gebunden sind. Dazu zählen insbesondere Bewerber*innen, die einem auf Bundesebene gebildeten Kader (Olympiakader, Paralympicskader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1 und 2) eines Bundesfachver­bandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine von den Olympiastützpunkten in den Län­dern Berlin oder Brandenburg betreuten Sportar­ten angehören.

Bewerber*innen, die in einem früheren Semester einen Studienplatz erhalten hatten, diesen aber wegen eines Dienstes nicht annehmen konnten, sollen deswegen keinen Nachteil haben und werden vorab ggf. im Rahmen derjenigen Quote berücksichtigt, in der sie zuvor zugelassen worden waren.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Nachrückverfahren

Wenn im Hauptverfahren nach oben genannten Quoten nicht alle Plätze besetzt wurden (bspw. weil Bewerber*innen den Platz nicht angenommen haben), kann ein Nachrückverfahren durchgeführt werden.

Wenn Sie am Nachrückverfahren teilnehmen möchten, müssen Sie dies im Bewerbungsportal angeben.


Losverfahren

Wenn Nachrücker*innen ihre Zulassung nicht annehmen und immer noch Plätze verfügbar sind, werden sie schließlich per Los an Bewerber*innen vergeben, die rechtzeitig vor Semesterbeginn einen Losantrag gestellt haben.