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Ich verfüge über einen ausländischen Schulabschluss und besitze die deutsche Staatsbürgerschaft. Muss ich trotzdem Deutschkenntnisse nachweisen?

Ja. Alle Bewerber*innen mit einem ausländischen Abschluss müssen Deutschkenntnisse nachweisen. Eine Staatsbürgerschaft gibt keine ausreichenden Hinweise zum Sprachniveau.