Ich verfüge über einen ausländischen Schulabschluss und besitze die deutsche Staatsbürgerschaft. Muss ich trotzdem Deutschkenntnisse nachweisen?
Ja. Alle Bewerber*innen mit einem ausländischen Abschluss müssen Deutschkenntnisse nachweisen. Eine Staatsbürgerschaft gibt keine ausreichenden Hinweise zum Sprachniveau.