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FAQ zum grundständigen Studium

Ja, seit dem Wintersemester 2015/2016 gibt es den englischsprachigen Monobachelor Nordamerikastudien.

Je nach Studienziel können unterschiedlich viele Anträge auf Zulassung parallel gestellt werden, jedoch nicht mehr als insgesamt drei Anträge für zulassungsbeschränkte Studiengänge.

  1. erstes Fachsemester - grundständige Studiengänge
    Bewerber*innen* dürfen drei Anträge auf Zulassung für zulassungsbeschränkte Studiengänge an der Freien Universität Berlin stellen.
    * Zweitstudienbewerber*innen dürfen gemäß BerlHZVO § 11 (1) insgesamt nur einen Antrag auf Zulassung stellen.
    * Beruflich Qualifizierte der Gruppe 3 dürfen gemäß BerlHG § 11 (3) insgesamt nur einen Antrag auf Zulassung stellen.

  2. höheres Fachsemester - grundständige Studiengänge
    Hochschulwechselnde und Quereinsteiger dürfen nur einen Antrag auf Zulassung zum höheren Fachsemester stellen

Eine Immatrikulation für einen grundständigen, zulassungsbeschränkten Studiengang, für den man sich hätte bewerben müssen, ist nicht möglich. Allerdings haben Sie eventuell die Möglichkeit, sich für einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang zu immatrikulieren oder sich für ein Losverfahren zu bewerben. Bitte beachten Sie die gesonderten Fristen.

Ja. Alle Bewerber*innen mit einem ausländischen Abschluss müssen Deutschkenntnisse nachweisen. Eine Staatsbürgerschaft gibt keine ausreichenden Hinweise zum Sprachniveau.

Bitte informieren Sie sich über das Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, ob Ihr Schulabschluss zur direkten Studienberechtigung an einer deutschen Hochschule führt. Die Freie Universität prüft keine Zeugnisse. Die Prüfung ausländischer Schulabschlüsse erfolgt ausschließlich im Rahmen einer Bewerbung für die Freie Universität Berlin und wird durch uni-assist durchgeführt.

Numerus Clausus bedeutet beschränkte Platzzahl. Die Hochschule legt keinen Grenzwert fest, sondern bestimmt in ihrer Zulassungsordnung die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze. Aus dem Zulassungsverfahren ergibt sich die Durchschnittsnote bzw. Wartezeit oder Punktzahl, bis zu der zugelassen werden konnte. Detaillierte Informationen sowie die Grenzwerte der letzten Semester findet man hier.

Hinweise zu den Unterlagen, die im Rahmen der Bewerbung hochgeladen werden müssen, finden Sie unter Bewerbung für das 1. Fachsemester mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung oder Bewerbung für das 1. Fachsemester mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung. Bewerbungsunterlagen können generell nur innerhalb der Bewerbungsfrist hochgeladen werden.

Den aktuellen Stand der Bearbeitung Ihrer Bewerbung können Sie im Onlineportal abrufen.

Über die Zulassungschancen zum jeweiligen Semester können keine Aussagen getroffen werden. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, die Zulassungsgrenzwerte der vergangenen Semester einzusehen (siehe Numerus Clausus).
Die Faktoren Leistung und Wartezeit kann man nicht beeinflussen. Allerdings gibt es die Möglichkeit, innerhalb der Quote „Auswahlverfahren der Hochschule" die Zulassungschancen zu verbessern.

Wenn Sie bereits für den gleichen Studiengang (gleiches Hauptfach bzw. gleicher Kombinationsstudiengang sowie gleiche Abschlussart Staatsexamen bzw. Bachelor) innerhalb der EU, Island, Norwegen oder Liechtenstein immatrikuliert waren, ist eine Bewerbung zum ersten Fachsemester nicht möglich. Bitte bewerben Sie sich mit Ihren anrechenbaren Leistungen zum höheren Fachsemester (siehe Hochschulwechsel).

Diese Regelung gilt nicht für Bewerbungen für die Studiengänge Pharmazie und Veterinärmedizin zum ersten Fachsemester. Hier gelten die Regelungen für das zentrale Vergabeverfahren über Hochschulstart.

Wenn Sie sich für ein Zweitstudium bewerben, aber Ihren Erstabschluss im Ausland abgelegt haben, müssen SIe sich über uni-assist beweben.

Für Bewerbungen zum 1. Fachsemester für grundständige Studiengänge (Bachelor, Erste Juristische Prüfung) gibt es ein Auswahlverfahren der Hochschule. 60 Prozent der Studienplätze werden in diesem Auswahlverfahren vergeben und man kann durch die Erfüllung besonderer Kriterien die Zulassungschancen verbessern. Der studienvorbereitende Kurs bzw. das Vorbereitungs- oder Orientierungsstudium können im Rahmen dieses Auswahlverfahrens geltend gemacht werden, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind.

In diesem Fall kann man innerhalb der Onlinebewerbung folgende Frage mit „ja“ bzw. „trifft zu“ beantworten.
„Haben Sie einen studienvorbereitenden Kurs, ein Orientierungs- bzw. Vorbereitungsstudium erfolgreich abgeschlossen?“

Studienvorbereitender Kurs im Rahmen der Schulbildung:

-    z.B. Ergänzungskurs Studium und Beruf
-    Dauer: über zwei Halbjahre in der Oberstufe
-    Inhalte:
Berufs- und Studienfindung bzw. Studien- und Berufswahl, Bewerbungsplanung und -training,
Kommunikationsmöglichkeiten und -formen im Hinblick auf die Studienfach- und Berufswahlentscheidung, wissenschaftliche Methodik und Sprache unter besonderer Berücksichtigung der gewünschten Studienfächer und berufliche Perspektiven
-    Nachweis: i.d.R. aus dem Abiturzeugnis ersichtlich, ggf. gesonderte Bestätigung durch die Schule, wenn die Kursbezeichnung im Abiturzeugnis nicht eindeutig ist

Vorbereitungs- oder Orientierungsstudium einer Hochschule:

-    z.B. Eins@FU, MINT, Vorbereitungs- und Orientierungsstudium* einer Hochschule
-    Dauer von ein bis zwei Semestern
-    Inhalte (beispielhaft):
allgemeine Studienorientierung, fachliche Orientierung, Fragestellungen, Arbeitstechniken und Methoden, Informations- und Medienkompetenz, Kommunikation
-    regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Erbringung von (für ein Studium anrechenbaren) Leistungen (erfolgreiche Teilnahme)
-    Abschlusszertifikat oder anderer Abschlussnachweis der Hochschule über eine erfolgreiche Teilnahme

*nicht geltend gemacht werden können studienvorbereitende Deutschkurse, Brückenkurse etc., die die o.g. Anforderungen nicht erfüllen