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Während des Aufenthalts

  1. Anmeldung in Berlin
  2. Aufenthaltserlaubnis
  3. Kontoeröffnung
  4. Anmeldung bei der Zedat
  5. Bibliotheksnutzung
  6. Kontakt

1. Anmeldung in Berlin

Wenn Sie sich länger als zwei Monate in Berlin aufhalten wollen, müssen Sie sich mit Ihrer Wohnung bei einem der über 40 Bürgerämter in Berlin anmelden. Dafür benötigen Sie einen Termin, zu dem Sie Ihren Pass und, im Fall von mitreisenden Angehörigen, auch deren Pässe und Personenstandsurkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde) mitbringen. Außerdem benötigen Sie ein ausgefülltes Anmeldeformular sowie eine von Ihrem Vermieter unterschriebene Einzugsbestätigung. Bei dem Termin erhalten Sie dann gebührenfrei eine Meldebestätigung.

Hinweis: Das Servicepersonal in den Bürgerämtern spricht häufig wenig oder kein Englisch. Für ausländische Gäste empfiehlt sich daher ggf. die Mitnahme einer deutschsprachigen Begleitung. 

2. Aufenthaltserlaubnis

Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen Nicht-EU Bürger nach der Einreise in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis bei der Berliner Ausländerbehörde beantragen. Dafür benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Finanzierungsnachweis (Stipendienzusage, Arbeitsvertrag, sonstige Nachweise)
  • Antragsformular
  •  Meldebescheinigung (s.o. „Anmeldung“)

Für Ihre Familienangehörigen, die auf dem Antragsformular mit eingetragen werden, sind lediglich Pass, Foto und Krankenversicherungsnachweis erforderlich.

Aufgrund der hohen Attraktivität Berlins für internationale Besucher, sollten Sie möglichst frühzeitig einen Termin buchen. Ausführliche Informationen der Ausländerbehörde zu dem Thema finden Sie hier.

Alternativ können Sie auch den Pass-Service der Freien Universität Berlin in Anspruch nehmen. Hierbei übergeben Sie alle erforderlichen Unterlagen an den Pass-Service, der dann für Sie den Aufenthaltstitel bei der Firmenpassstelle der Ausländerbehörde beantragt. Nach sechs bis acht Wochen können Sie dann den Pass mit dem eingeklebten Aufenthaltstitel beim Pass-Service abholen. Dieses Verfahren funktioniert allerdings nur, wenn Sie in der Zwischenzeit keine Auslandsreisen unternehmen möchten. Für genauere Auskünfte und Beratung wenden Sie sich bitte direkt an pass-service@fu-berlin.de.

3. Kontoeröffnung

Sie können im Prinzip in jeder Bank- oder Sparkassenfiliale ein Girokonto eröffnen, wobei sich Leistungen und Preise mehr oder weniger deutlich unterscheiden. Wichtig für die Eröffnung ist die Meldebestätigung (s.o. "Anmeldung") sowie Ihr Reisepass. Ein Einkommensnachweis in Form eines Arbeitsvertrags oder Stipendienbescheides ist erforderlich, wenn Sie auch einen Überziehungskredit beantragen möchten.

4. Anmeldung bei der ZEDAT

Die Zentraleinrichtung für Datenverarbeitung - kurz ZEDAT - ist das Hochschulrechenzentrum der Freien Universität. Mit einem Zugang haben Sie Zugriff auf das campusweite W-LAN-Netzwerk sowie auf verschiedene Onlinebibliotheken.
Um einen Gastzugang zu beantragen, füllen Sie bitte das Antragsformular für Gäste aus und lassen es von Ihrem Betreuer unterzeichnen. Anschließend reichen Sie den Antrag beim Benutzerservice ein und erhalten dort meist umgehend Ihre Zugangsdaten.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten der ZEDAT.

5. Bibliotheksnutzung

Die Freie Universität verfügt über 15 Fachbibliotheken und eine Universitätsbibliothek (UB). Jede in Berlin gemeldete Person ist grundsätzlich berechtigt, den Bestand aller öffentlichen Berliner Bibliotheken zu nutzen und Kopien zu fertigen. Dies bedarf keiner besonderen Anmeldung. Wie und welche Bände ausgeliehen werden können, erfragen Sie bitte direkt bei der jeweiligen Bibliothek, da es unterschiedliche Auflagen geben kann. Weitere Informationen und eine Übersicht Bibliotheken der Freien Universität finden Sie unter: www.fu-berlin.de/bibliotheken