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Zum Tod von Roman Herzog am 10. Januar 2017

Der ehemalige Bundespräsident und Präsident des Bundesverfassungsgerichts wirkte von 1966 bis 1969 als Professor für Staatsrecht und Politik an der Juristischen Fakultät der Freien Universität Berlin

10.01.2017

Bundespräsident Roman Herzog im November 1995

Bundespräsident Roman Herzog im November 1995
Bildquelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Christian Stutterheim

Promoviert wurde der 1934 im bayerischen Landshut geborene Roman Herzog 1958 an der Ludwig-Maximilians-Universität in München mit einer Schrift über „Grundrechtsbeschränkung nach dem Grundgesetz und Europäische Menschenrechtskonvention“; habilitiert 1964, ebenfalls in München, mit einer Arbeit über „Die Wesensmerkmale der Staatsorganisation in rechtlicher und entwicklungsgeschichtlicher Sicht“. 1966 folgte Herzog nach kurzer Privatdozentur in München einem Ruf auf den Lehrstuhl für Staatsrecht und Politik an die Freie Universität. Hier lehrte und forschte er bis zum Wintersemester 1969/70. Von 1967 bis 1968 war er Dekan, von 1968 bis 1969 Prodekan der Juristischen Fakultät.

1969 folgte Roman Herzog einem Ruf an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer auf den Lehrstuhl für Staatslehre und Politik, von 1971 bis 1972 war er ihr Rektor. 1973 wechselte Herzog in die Landespolitik, zunächst in Rheinland-Pfalz, dann in Baden-Württemberg. Ende 1983 wurde er zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzenden des Ersten Senats des Gerichts ernannt, im November 1987 zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, dem er bis zu seiner Wahl zum Bundespräsidenten 1994 angehörte; Jutta Limbach, die erst vor wenigen Monaten verstorben ist, folgte ihm als erste und bisher einzige Präsidentin des Gerichts nach.

Bundespräsident Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Roman Herzog hielt am 5. November 1997 auf dem Berliner Bildungsforum im Schauspielhaus am Gendarmenmarkt eine vielbeachtete Rede zur Bildungspolitik.

Bundespräsident Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Roman Herzog hielt am 5. November 1997 auf dem Berliner Bildungsforum im Schauspielhaus am Gendarmenmarkt eine vielbeachtete Rede zur Bildungspolitik.
Bildquelle: Lothar Schulz

Als siebter Bundespräsident wirkte Roman Herzog für eine Amtszeit – eine zweite hatte er von Beginn an nicht angestrebt – bis Mitte 1999. Die Wirkmacht seines – notfalls energischen – Wortes, seine Empathie für den Bürger und sein kritischer Optimismus haben Maßstäbe gesetzt.

Wer das Privileg hatte, Roman Herzog auf wissenschaftlichem Terrain zu begegnen, weiß die Breite und den Tiefgang seiner Interessen – von Spezialfragen des Verfassungsprozessrechts bis zur wirklich Allgemeinen Staatslehre – ebenso sehr zu schätzen wie die Klarheit seiner Gedanken und der Worte, mit denen er sie zu vermitteln wusste. Als Herausgeber und Mitautor des großen, von Theodor Maunz und Günter Dürig begründeten Kommentars zum Grundgesetz hat er sich fest und dauerhaft in das Bewusstsein der juristischen Öffentlichkeit eingeschrieben.