Springe direkt zu Inhalt

„Abstimmung mit den Füßen“

Politikwissenschaftlerin Tanja Börzel leitete an der Freien Universität die Diskussion „Wege der Flucht – Formen der Solidarität“

26.11.2015

„Abstimmung mit den Füßen“: Syrische Flüchtlinge warten am Budapester Keleti-Bahnhof auf ihre Weiterfahrt nach Österreich.

„Abstimmung mit den Füßen“: Syrische Flüchtlinge warten am Budapester Keleti-Bahnhof auf ihre Weiterfahrt nach Österreich.
Bildquelle: Mstyslav Chernov Wikimedia Commons

Podiumsdiskussion im Henry-Ford-Bau (vlnr): Jochen Schwarz, Ulrich Brückner, Tanja Börzel, Ranko Vilović und Marta Orosz.

Podiumsdiskussion im Henry-Ford-Bau (vlnr): Jochen Schwarz, Ulrich Brückner, Tanja Börzel, Ranko Vilović und Marta Orosz.
Bildquelle: Manuel Krane

Die Flüchtlingsdebatte bewegt Europa. Während einige Länder immer mehr Flüchtlinge aufnehmen, bauen andere Zäune an den Grenzen Europas. Zu einer Podiumsdiskussion hatte die Freie Universität im Rahmen des Berliner Europa-Dialogs geladen. Jochen Schwarz von borderline-europe, Ulrich Brückner, Mitglied im Rednerdienst TEAM EUROPE, Ranko Vilović, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter der Republik Kroatien und Marta Orosz vom Recherchedienst CORRECT!V diskutierten mit Politikwissenschaftlerin Professorin Tanja Börzel von der Freien Universität.

Die Veranstaltung wurde vom Europäischen Informationszentrum Berlin, dem Dokumentationszentrum Vereinte Nationen – Europäische Union der Freien Universität und der Europa-Union Berlin getragen.

Tanja Börzel betonte gleich zu Beginn der Veranstaltung, dass sie im Vorfeld der Diskussion auch Kritiker der Flüchtlingsbewegung angefragt habe, allerdings ohne Erfolg. In den Medien äußerten sich Kritiker zwar umfänglich, aber „wenn es dann darum geht, sich auf ein Podium zu setzen und sachlich zu diskutieren, wird es schon schwieriger“, sagte die Wissenschaftlerin. Unter den Diskutanden im Henry-Ford-Bau herrschte daher weitgehend Einigkeit darüber, dass die Europäische Union Flüchtlinge aufnehmen solle. Die Debatte orientierte sich an der Rolle der EU und einzelner Mitgliedsstaaten in der Flüchtlingskrise.

Ungarn: Bitte keine Kinder zeigen

Marta Orosz, Journalistin beim Recherchezentrum CORRET!V und früher für das ungarische Fernsehen tätig, zeigte sich verwundert über die Bewunderung Orbáns bei einigen deutschen Parteien wie etwa der CSU: „Ich weiß nicht, ob Ungarn eine Lösung für das Flüchtlingsproblem hat.“ Sie kritisierte die ungarischen Medien, die die Debatte in eine bestimmte Richtung lenkten: „Es wird effektiv darauf hingearbeitet, dass in der Bevölkerung kein Mitgefühl entsteht.“ Als Beispiel nannte sie eine interne Weisung beim öffentlich-rechtlichen ungarischen Sender M1, bei Berichten über Flüchtlinge keine Kinder zu zeigen, da der Anblick bei den Zuschauern Mitleid erregen könnte.

Außerdem würde in ungarischen Medien der Begriff „Migranten“ verwendet und das Wort „Flüchtlinge“ gemieden. Dadurch solle der Eindruck einer freiwilligen Völkerwanderung entstehen. „Es macht einen Riesenunterschied, ob wir über Flüchtlinge reden, die Schutz suchen, oder über Migranten.“ Der Begriff „Migranten“ verharmlose Fluchtursachen wie Krieg oder Folter, so Orosz.

Kroatien: Aufnahmekultur

Ein anderes Beispiel zum Umgang mit Flüchtlingen lieferte Ranko Vilović, der die Situation aus kroatischer Sicht erläuterte. Im Zuge der Jugoslawien-Kriege in den neunziger Jahren habe Kroatien viele Flüchtlinge aus Serbien und später auch aus Bosnien und Herzegowina aufgenommen. „Das waren keine Fremden, das waren unsere eigenen Leute“, sagt er, daran hätten sich viele Kroaten erinnert, als Flüchtlinge in diesem Jahr über Kroatien in die Europäische Union einreisten. Er betonte aber auch, dass Kroatien die Flüchtlingssituation auch deshalb habe handhaben können, weil Kroatien ein Transit- und kein Zielland sei.

Diskussion über Dublin II-Abkommen

Auf dem Podium entwickelte sich eine Debatte über das Dublin II-Abkommen, das regelt, dass Flüchtlinge in dem Land Asyl beantragen sollen, in dem sie erstmals Boden der Europäischen Union betreten haben. Jochen Schwarz betonte, dass das Dublin II-Abkommen schon vor Merkels Aussage, dass Flüchtlinge, die über Drittstaaten eingereist seien, in Deutschland bleiben könnten, gescheitert sei. „Davon ist nur noch ein Torso von übrig“, meinte er, „die Mitgliedsstaaten überbieten sich darin, Flüchtlinge abzuschrecken. Jetzt stimmen die Flüchtlinge mit den Füßen ab.“

Er kritisierte, dass es keine einheitlichen Schutzstandards für Flüchtlinge in Europa gibt und warb um Verständnis dafür, dass sich Flüchtlinge das Land aussuchen würden, in dem sie die beste Hilfe erwarten könnten. Tanja Börzel betonte daraufhin, dass das Dublin II-Abkommen nicht von Deutschland einseitig aufgekündigt worden sei: Das Abkommen gebe Deutschland lediglich die Möglichkeit, die Flüchtlinge in das Land zurückzuschicken, in dem sie erstmals Boden der Europäischen Union betreten hätten. „Davon hat Deutschland nicht Gebrauch gemacht“, sagt Tanja Börzel, „das ist aber kein Bruch.“

Darüber hinaus sei das Dublin-Verfahren nicht für die große Anzahl an Flüchtlingen gemacht worden, die in den letzten Monaten in die Europäische Union gekommen sind. Ulrich Brückner vom Team Europe betonte, dass das Dublin II-Verfahren weiterhin angewandt werde und es richtig gewesen sei, die Regelung einzuführen, da es vorher gar keine rechtliche Regelung gegeben habe. Darüber hinaus gäbe es unterschiedliche Grade an Europäisierung, und es müsse eine einheitliche europäische Lösung gefunden werden. „Es kann sein, dass die nicht so deutsch aussieht, wie man sich das wünschen würde“, sagt Brückner. Dabei müssten die unterschiedlichen Erfahrungen der Mitgliedsstaaten mit Migration beachtet werden: In Polen lebte beispielsweise weniger als ein Prozent Migranten, was erklärt, warum es dort keine explizite Migrationspolitik gibt.

Jochen Schwarz kritisierte, dass die Europäische Union zu wenig tue, um das Flüchtlingsproblem zu lösen. Als Beispiel nannte er die Einstellung des Seenotrettungsprogramms „Mare Nostrum“. Außerdem regte er an, Vertragsverletzungsverfahren anzustrengen, wenn Länder Flüchtlinge abweisen würden. Die gäbe es bereits, betonte Ulrich Brückner. Tanja Börzel bezweifelte allerdings die Wirksamkeit solcher Verfahren. Wenn ein Mitgliedsstaat gegen EU-Recht verstößt, kann die EU-Kommission ein Verfahren gegen diesen Staat in Gang setzen. Dabei wird zunächst ein Mahnschreiben versandt, später folgt eine begründete Stellungnahme, und als letztes Mittel kann der Europäische Gerichtshof Strafzahlungen verhängen. Ein Ausschluss aus der Europäischen Union ist jedoch nicht möglich. Die Politikwissenschaftlerin hat sich im Rahmen ihrer Forschung damit auseinandergesetzt und kommt zu dem Schluss: „Das ist kein wirklich wirksames Mittel.“