Springe direkt zu Inhalt

Rosa-Luxemburg-Stiftung

(Die Linke)

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Geflüchtete können sich im Rahmen der regulären Bewerbung bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung um ein Stipendium bewerben, der soziale Hintergrund wird dabei besonders beachtet. Voraussetzung ist, dass sie BAföG-berechtigt sind (§ 8 BAföG), d.h. dass sie als Asylbewerber anerkannt sind oder geduldet. Außerdem benötigen sie die Zulassung einer deutschen Hochschule. Darüber hinaus ist es hilfreich, dass sich geflüchtete Bewerber/innen gesellschaftlich/politisch/sozial entweder in ihrem Herkunftsland und/oder in Deutschland engagiert haben oder sich engagieren. Das Vorstudium ist nicht förderfähig.

Voraussetzungen

  • Bewerber*innen in einem Bachelor-Studiengang können ebenfalls ab dem 2. Semester gefördert werden. Hier soll zum evtl. Förderbeginn noch die Hälfte der Regelstudienzeit (nur Bachelor oder, wenn angestrebt, Bachelor und Master zusammen) bevorstehen. Aus der Bewerbung soll hervorgehen, ob ein MA-Abschluss angestrebt wird.
  • Bewerber*innen in einem Master-Studiengang (konsekutiv oder nicht konsekutiv) können nur dann gefördert werden, wenn sie lediglich über einen Bachelor-Abschluss verfügen. Bewerber*innen, die einen Diplomabschluss an einer FH erworben haben, sind in einem Master-Studiengang förderfähig, wenn dieser an einer Universität absolviert wird.
  • Eine Bewerbung für ein Stipendium ausschließlich in einem Master-Studiengang ist nur im 1. Master-Semester möglich.
    D.h., wenn Sie sich beispielsweise zum 1.10. bewerben, müssen Sie im Wintersemester im 1. MA-Semester immatrikuliert sein und das darauffolgende Sommersemester wäre der Beginn der Förderung.
    Wenn Sie sich zum 1.4. bewerben, müssen sie im Sommersemester im 1. MA-Semester immatrikuliert sein und das darauffolgende Wintersemester wäre der Beginn der Förderung.
  • Ausgeprägtes gesellschaftliches Engagement im Sinne der Rosa Luxemburg Stiftung.