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Heinrich-Böll-Stiftung

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Die Heinrich-Böll-Stiftung bietet Geflüchtete, die ein Studium beginnen oder fortsetzen wollen (im Erststudium oder im Masterstudium, unabhängig vom Hochschultyp und von der Semesterzahl) und die zum Studium zugelassen sind oder werden, die Möglichkeit, sich für ein Stipendium zu bewerben. Hier gilt für Geflüchtete eine Ausnahme, denn sie können sich zu jedem Auswahlverfahren (immer zum 1. September oder zum 1. März eines Jahres) bewerben, unabhängig ihrer Abschlüsse und des aktuellen Fachsemesters, auch vor Aufnahme eines Studiums. Bezüglich der Deutschsprachkenntnisse wird ein Deutsch-Sprachnachweis auf dem Niveau B2 bzw. DSH II (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang), erwartet. Eine Bewerbung von Geflüchteten wird auch ohne Referenz über gesellschaftliches Engagement akzeptiert.

Voraussetzungen

  • Bewerbung zum 1. September oder zum 1. März
  • Bewerbungsbogen für ein Studienstipendium
  • Hochschulzugangsberechtigung oder ÄquivalentAuflistung bisheriger Studienleistungen, sofern das Studium schon begonnen wurde (Auszug vom Prüfungsamt der Hochschule)
  • Sprachnachweis: B2 oder DSH II
  • Bei Förderung eines Masterstudiums: Zeugnis des ersen Studienabschlusses
  • Immatrikulationsbescheinigung, sofern schon vorhanden (für Erstsemester gilt: Die Immatrikulationsbescheinigung kannnachgereicht werden, muss aber spätestens unmittelbar vor Förderbeginn eingereicht werden)
  • Auskunft über die Aufenthaltsgenehmigung (Asylstatus)
  • Ein- bis zweiseitiges Fachgutachten einer Hochschullehrerin/ eines Hochschullehrers (oder bei Schüler/innen einer Lehrerin/ eines Lehrers) (für detaillierte Informationen siehe Link)

Wichtig

  • Der maximale Förderungsbetrag (Stand 08/2019) setzt sich wie folgt zusammen:
- Grundstipendium maximal 649€
- Zusätzlich Studienkostenpauschale in Höhe von 300€
- Evtl. Familienzulage in Höhe von 155€