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Rechtliche Hinweise für FU-Beschäftigte

Es gibt noch kein zentrales Angebot für ChatGPT und andere KI-Chatbots an der FU Berlin. Da es sich bei ChatGPT um einen KI-Dienst handelt, sind an eine dienstliche Nutzung besondere Voraussetzungen geknüpft. Diese gelten unabhängig vom Preis und Beschaffungsweg, also bspw. auch für die Nutzung kostenloser Produkte. Eine Beschaffung und vor allem der Einsatz entsprechender Produkte ist daher nicht unmittelbar möglich. 

Die Nutzung ist erst nach einer individuellen Risikoabschätzung möglich. Sollte die Risikoabschätzung des Datenschutzbeauftragten noch nicht vorliegen, bietet die FUB-IT an, diese für Sie beim Datenschutzbeauftragten zu beantragen. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an Herrn Tietz, Stabsstelle IT-Sicherheit der FUB-IT (frank.tietz@fu-berlin.de).

Herr Tietz kann Ihnen auch bei Fragen zum Datenschutz weiterhelfen, Fragen zur Lizenz klären Sie bitte mit dem Softwareservice der FU Berlin (service@fu-berlin.de).

Die folgenden gesetzlichen Vorgaben sind hierbei zu berücksichtigen: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Berliner Datenschutzgesetz, die europäische KI-Verordnung sowie universitäre Regelungen wie die IT-Sicherheitsrichtlinie und die IT-Grundsatz-Dienstvereinbarung. Die Cloud-Richtlinie der FU gibt Ihnen zusätzliche Hinweise zur unterschiedlichen Eignung von Daten zur Ablage in einem Cloud-Dienst.

Die aktualisierte Datenschutzsatzung der FU findet sich unter Amtsblatt 10/2024.