Rechtliche Hinweise für FU-Beschäftigte
Es gibt noch kein zentrales Angebot für ChatGPT und andere KI-Chatbots an der FU Berlin. Da es sich bei ChatGPT um einen KI-Dienst handelt, sind an eine dienstliche Nutzung besondere Voraussetzungen geknüpft. Diese gelten unabhängig vom Preis und Beschaffungsweg, also bspw. auch für die Nutzung kostenloser Produkte. Eine Beschaffung und vor allem der Einsatz entsprechender Produkte ist daher nicht unmittelbar möglich.
Die Nutzung ist erst nach einer individuellen Risikoabschätzung möglich. Sollte die Risikoabschätzung des Datenschutzbeauftragten noch nicht vorliegen, bietet die FUB-IT an, diese für Sie beim Datenschutzbeauftragten zu beantragen. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an Herrn Tietz, Stabsstelle IT-Sicherheit der FUB-IT (frank.tietz@fu-berlin.de). Herr Tietz kann Ihnen auch bei Fragen zum Datenschutz weiterhelfen. Fragen zur Lizenz klären Sie bitte mit dem Softwareservice der FU Berlin (software@fu-berlin.de).
Seit dem Wintersemester 2025/26 stellt die Freie Universität Berlin den zentralen Chatbot KI.Assist@FU, um eine chancengerechte und datenschutzkonforme Auseinandersetzung mit Künstlicher Intelligenz in Studium und Lehre zu ermöglichen. KI.Assist@FU bietet Zugang zu einem breiten Spektrum an aktuellen Sprachmodellen für eine kritische und reflektierte Nutzung.
Als verbindlicher Orientierungsrahmen für die verantwortungsvolle Nutzung dienen die „Eckpunkte zum Umgang mit KI-basierten Systemen und Tools in Studium und Lehre“.
Die folgenden gesetzlichen Vorgaben sind hierbei zu berücksichtigen: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Berliner Datenschutzgesetz, die europäische KI-Verordnung sowie universitäre Regelungen wie die IT-Sicherheitsrichtlinie und die IT-Grundsatz-Dienstvereinbarung. Die Cloud-Richtlinie der FU gibt Ihnen zusätzliche Hinweise zur unterschiedlichen Eignung von Daten zur Ablage in einem Cloud-Dienst.
Die aktualisierte Datenschutzsatzung der FU findet sich unter Amtsblatt 10/2024.
