Wähler_innenverzeichnis
Das Verzeichnis der Wahlberechtigten (Wähler_innenverzeichnis, WVZ) für die Wahlen zu den studentischen Gremien wird von der Zentralen Universitätsverwaltung erstellt und enthält ausschließlich Angaben zu Name, Vorname, Matrikelnummer und Fachbereichszugehörigkeit. Hin und wieder kommt es vor, dass dieses Verzeichnis fehlerhaft ist, so dass einzelne Studierende einem falschen Fachbereich zugeordnet oder überhaupt nicht aufgeführt sind. Dies kommt besonders häufig vor bei Studierenden im ersten oder zweiten Semester, Erasmus-Studierenden und Studierenden von Instituten, deren WVZ aus dem WVZ ihres Fachbereichs ausgegliedert ist, weil sie einem anderen Wahllokal als die restlichen Institute des Fachbereichs zugeordnet sind, das näher am Standort ihres Instituts liegt.
Das WVZ wird im Büro des StudWV (Habelschwerdter Allee 45, Raum K 29/105) für zwei Wochen vom 24. April 2025 bis zum 12. Mai 2025 zur Einsichtnahme ausgelegt. Während dieser Zeit können Wahlberechtigte bis zum 12. Mai 15:00 Uhr schriftlich Einspruch gegen das WVZ beim StudWV einlegen. Dieser nimmt eine Berichtigung des WVZ vor, die aufgrund der Einsprüche oder eigener Kenntnis erforderlich sind. Nach Ablauf der Frist sind keine Einsprüche gegen das WVZ mehr möglich.
Eine Vorlage für einen Einspruch könnt ihr euch hier im .pdf-Format herunterladen. Dafür muss; jedoch nicht zwingend diese Vorlage verwendet werden.