Kandidatur
Bitte lest euch die folgenden Hinweise auf jeden Fall aufmerksam durch, auch wenn ihr nicht zum ersten Mal einen Wahlvorschlag einreichen wollt. Erfahrungsgemäß kommt es immer wieder vor, dass Kleinigkeiten übersehen werden, die später unnötige Probleme verursachen. Wenn ihr darüber hinaus noch Fragen zu den Formalitäten habt, wendet euch bitte direkt an uns.
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 21. Tag vor Beginn der Wahl um 15.00 Uhr. Bei der Festlegung des Fristendes werden die akademischen Weihnachtsferien nicht mitgezählt.
In diesem Jahr endet die Frist am 11. Dezember 2023 um 15.00 Uhr.
Ein Wahlvorschlag muss mindestens fünf Bewerbende enthalten und bedarf der Unterstützung von mindestens 20 Wahlberechtigten (Unterstützende).
Die Bewerbungen gelten gleichzeitig als Unterstützung für den Wahlvorschlag. Es ist empfehlenswert, wenigstens einige Unterstützungen mehr zu sammeln, falls einige nicht zugelassen werden können.
Achtung, neu in diesem Jahr: Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) sieht nach §48 Abs. 7 eine Quotierung der Kandidierenden (nicht der Unterstützenden!) nach Geschlecht vor. Die StuPa-Wahlordnung der FU regelt in §9 Abs. 6 den Umgang mit dieser Regel (siehe Amtsblatt 40/2022 der Freien Universität): „Bei Wahlvorschlägen sollen gemäß §48 Abs. 7 BerlHG Frauen zu einem Anteil von mindestens 50 vom Hundert berücksichtigt werden. Dies gilt für einen Wahlvorschlag, wenn nach Selbstangabe des Geschlechts die Zahl der Frauen unter den Bewerber*innen gleich hoch ist wie die Zahl der Männer oder diese übertrifft. Personen, die nach Selbstangabe weder Frauen noch Männer bzw. nichtbinär sind, werden bei dieser Quotierung nicht berücksichtigt. Wird für die Wahl zum Studierendenparlament ein Wahlvorschlag eingereicht, bei dem dieses Quorum nicht erreicht wird, so ist dies schriftlich zu begründen.“
Das bedeutet: Es wird eine Selbstangabe des Geschlechts der Kandidierenden auf den Wahlvorschlagsformularen abgefragt. Selbstangabe ist das Geschlecht, dass ihr selbst angebt. Hier gibt es in Anlehnung an die StuPa-Wahlordnung (s.o.) drei Optionen: „weder Frau noch Mann bzw. nicht binär“, „Frau“, „Mann“. Auf eurem Wahlvorschlag müssen mindestens gleich viele „Frauen“ wie „Männer“ kandidieren. „Nicht binäre Personen bzw. Personen, die weder Frau noch Mann“ sind, werden in dieser Quotierung nicht berücksichtigt. Bitte kreuzt eine der drei Möglichkeiten auf den Formularen an. Wahlvorschläge, die die Quotierung ohne Angabe von Gründen nicht erfüllen, können nicht zugelassen werden. Wahlvorschläge bei denen keine Selbstangabe des Geschlechts gemacht wurde, können ebenfalls nicht zugelassen werden. Abweichungen von der Quotierung müssen schriftlich begründet und innerhalb der Frist zur Abgabe von
Wahlvorschlägen [11. Dezember 2023, 15:00 Uhr] abgegeben werden. (siehe §9 Abs. 2 und §10 Abs.1 (8) StuPa WO)
Vor der Abgabe des Wahlvorschlags ist es ebenfalls sinnvoll, zu kontrollieren, ob alle notwendigen Angaben gemacht wurden (z.B. ob alle Postleitzahlen eingetragen sind oder ob die Matrikelnummer richtig ist, alle eine Selbstangabe zum Geschlecht gemacht haben). Wer sicher gehen will, dass alle Bewerbenden zur Wahl zugelassen werden können, kann deren Wahlberechtigung während der Auslage des Wählendenverzeichnisses (WVZ) selbst prüfen und gegebenenfalls einen Einspruch gegen das WVZ einlegen. Der Studentische Wahlvorstand bietet euch für diesen Zweck eine Vorlage an, wie ein Einspruch formuliert werden kann. Dafür muss jedoch nicht zwingend diese Vorlage verwendet werden.
Jede*r Bewerbende kann sich zur Wahl nur auf einem Wahlvorschlag bewerben, jede*r Unterstützende kann nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Andernfalls wird die Unterstützung aus sämtlichen Wahlvorschlägen gestrichen. Unterstützt ein*e Bewerbende weitere Wahlvorschläge als den eigenen, so bleibt zwar die Bewerbung bestehen, gilt aber nicht mehr als Unterstützung. Die weiteren Unterstützungen dieser Person sind dann ebenfalls ungültig.
Wahlvorschläge sind ausschließlich auf den vom StudWV auszugebenden Formularen einzureichen. Andere Einreichungsformen sind ungültig. Die Formulare sind erhältlich beim StudWV, beim AStA und können direkt hier heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Bewerbende können bereits mit der Kandidatur auf einem Wahlvorschlag ihr Einverständnis zur Stellvertretung im StuPa abgeben. Diese Erklärung kann grundsätzlich für alle anderen Bewerbende des Wahlvorschlags abgegeben werden, sie kann aber auch auf bestimmte Personen und/oder bestimmte Sitzungen beschränkt sein. Sie muss schriftlich erfolgen, eigenhändig unterschrieben sein und kann jederzeit widerrufen werden. Eine Vorlage für diese Einverständniserklärung könnt ihr euch hier herunterladen.
Wahlvorschläge können nur direkt und persönlich beim StudWV abgegeben werden. Die den Wahlvorschlag abgebende Person muss kein*e der Bewerbende oder Unterstützende des Wahlvorschlags, nicht wahlberechtigt und kein Mitglied der Studierendenschaft der FU sein; Sie muss bei der Abgabe nur einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.
Hier sind noch mal alle wichtigen Infos in Kürze zusammengefasst.
Achtung: Dieses Jahr findet lediglich eine Wahl zum Studierendenparlament statt. Es werden keine Wahlvorschläge für die Fachschaftsräte angenommen.