Aktuelles
Wahl des Studierendenparlament
Die vorläufige Sitzverteilung nach Listen für das StuPa 2025 findet ihr hier.
Das vollständige Ergebnis über die Wahl zum Studierendenparlament 2025 und die Mandate findet ihr an der Tür des Büros vom StudWV (K 29/105) und im Aushang in der K-Straße (Höhe Zedat)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das vorläufige Wahlergebnis sowie das amtliche Endergebnis der Wahl kann gemäß §§ 18 Abs. 3 Satz 3, 20 der Wahlordnung für die Wahl des Studierendenparlaments der Freien Universität Berlin (StudWO-StuPa) Einspruch eingelegt werden.
Ein Einspruch gegen das vorläufige Wahlergebnis muss innerhalb einer Frist von drei Werktagen nach dessen Bekanntgabe (07.06.2025) eingelegt werden (§20 Abs. 1 Satz 2 StudWO-StuPa).
Die Frist für den Einspruch gegen das amtliche Endergebnis endet drei Wochen nach dessen Bekanntgabe (§18 Abs. 3 Satz 3 StudWO-StuPa).
Die Einsprüche sind zudem gemäß § 20 Abs. 1 Satz 3 StudWO-StuPa schriftlicht und begründet beim Studentischen Wahlvorstand (StudWV) einzureichen. Der Einspruch kann persönlich, postalisch oder elektronisch übermittelt werden. Es gilt jeweils der fristgerechte Eingang beim StudWV.
Adresse:
Studentischer Wahlvorstand
Habelschwerdter Allee 45
K 29/105
14 195 Berlin
Tel.: 030 / 838 - 538 17