Feststellungsprüfung
Feststellungsprüfung nach Besuch des Studienkollegs
Die Feststellungsprüfung besteht aus
- einer schriftlichen Prüfung im Fach Deutsch, die den Anforderungen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2) entspricht, und
- je einer schriftlichen Prüfung in zwei Pflichtfächern des gewählten Schwerpunktkurses.
Die schriftlichen Prüfungen dauern pro Fach mindestens zweieinhalb und höchstens vier Stunden.
Zusätzliche mündliche Prüfungen werden angesetzt, wenn dies für die abschließende Beurteilung bzw. für das Bestehen der ganzen Prüfung erforderlich ist.
Die Feststellungsprüfung kann einmal wiederholt werden.
Feststellungsprüfung ohne Besuch des Studienkollegs:
Externenprüfung und Ergänzungsprüfung
Wer die Feststellungsprüfung ohne vorherigen Besuch des Studienkollegs ablegen will, kann sich auch individuell darauf vorbereiten.
Die schriftliche Prüfung wird in Deutsch und in zwei Pflichtfächern des Schwerpunktkurses abgenommen, der auf das gewünschte Fachstudium vorbereiten würde. Die übrigen Fächer des Schwerpunktkurses werden mündlich geprüft.
Wer bereits eine Feststellungsprüfung bestanden hat, kann nicht erneut die Studienkollegskurse besuchen und muss sich stattdessen für die Ergänzungsprüfung bewerben. Dabei werden nur die Fächer geprüft, die zum jeweiligen Schwerpunkt fehlen.
Denjenigen, die an der externen Feststellungsprüfung / Ergänzungsprüfung interessiert sind, sollte bewusst sein, dass sie sich selbstständig auf die Prüfung vorbereiten! Das Studienkolleg bietet keinen Vorbereitungskurs für diese Prüfungen an. Ihnen stehen nur die Materialien zur Verfügung, die sie auf unserer Website finden. Wir stellen keine weiteren Materialien zur Verfügung.
Wir führen die Feststellungsprüfung / Ergänzungsprüfung nur einmal jährlich im Mai/Juni durch.