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Nutzungsordnung für die Sommeruni der Freien Universität Berlin

vom 1. Oktober 2014 (in der Fassung vom 08.06.2020)

Nutzungsordnung für die Sommeruni der Freien Universität Berlin

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der Sommeruni akzeptieren die/der Teilnehmende bzw. bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten die Nutzungsordnung.

§ 1 - Geltungsbereich

  1. Die Nutzungsordnung regelt die Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der Sommeruni der Freien Universität Berlin.
  2. Das Angebot der beinhaltet geschlossene und betreute Experimentierkurse sowie offene Veranstaltungen wie Vorlesungen und das Rahmenprogramm, bei denen die TeilnehmerInnen nicht beaufsichtigt werden.
  3. Die Sommeruni richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 10.
  4. Minderjährige Teilnehmer benötigen eine Erlaubnis zur Teilnahme von einem Erziehungsberechtigten.

§ 2 - Allgemeine Teilnahmebedingungen

  1. Teilnehmer*innen aus Schulen mit Standort in Deutschland müssen vor Beginn der Sommeruni ein Mindestalter von 15 Jahren erreicht haben.
  2. Teilnehmer*innen aus Schulen mit Standort im Ausland müssen vor Beginn der Sommeruni ein Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.
  3. Die Abgabe der Teilnahmeerklärung, ggf. mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten.  
  4. Die Registrierung kann nur nach Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes (Schülerausweis, Personalausweis, Reisepass) erfolgen.

§ 3 - Erhebung von Gebühren

  1. Für alle Kurse und Praktika der Sommeruni werden Gebühren erhoben. Die Teilnahme an den Auftakt- und Abschlussveranstaltungen sowie den Vorlesungen sind gebührenfrei.
  2. Die Teilnahmegebühr beträgt 10,00 € pro Tag.

§ 4 - Ausnahmen

Bei Vorlage eines gültigen auf die Teilnehmerin/den Teilnehmer ausgestellten „berlinpasses“ reduziert sich die Teilnahmegebühr auf 5,00 € pro Tag.

§ 5 - Zahlungsverfahren 

  1. Die Gebühren nach § 2 und § 3 werden per Lastschriftverfahren eingezogen. Durch Eingabe einer Kontoverbindung bei der Online-Buchung wird die Freie Universität Berlin ermächtigt, das ausgewiesene Entgelt von dem angegebenen Konto per Lastschrift (ELV) einzuziehen.
    Die Abbuchung erfolgt 14 Tage vor Beginn der Sommerferien, sofern die Mindestteilnehmerzahl des gewählten Kurses erreicht ist. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt die Abbuchung sobald die Mindesteilnehmerzahl erreicht ist.
  2. Im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift durch Widerspruch, fehlerhaft angegebene Bankverbindung oder fehlender Kontodeckung dürfen der Name und die Anschrift der/des Teilnehmenden von der Freien Universität verwendet werden, damit ein Zahlungsanspruch geltend gemacht werden kann. Die/der Teilnehmende erklärt durch Teilnahme am ELV außerdem ihr/sein Einverständnis damit, dass im Falle der Nichteinlösung diese Tatsache in eine Sperrdatei aufgenommen wird. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald das Entgelt für die gebuchte Veranstaltung sowie die der Freien Universität Berlin in Rechnung gestellten Bankgebühren (zurzeit zwischen 5,11 € und 10,11 €) beglichen sind. Diese Gebühren werden dem fälligen Entgelt automatisch hinzugefügt. Zusätzlich wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 € in Rechnung gestellt.
    Wir weisen darauf hin, dass jeder offene Zahlbetrag durch das Rechtsamt der Freien Universität Berlin im gerichtlichen Mahnverfahren eingefordert wird.
  3. Teilnahmeberechtigt an Veranstaltungen der Sommeruni sind Schüler ab Klassenstufe 10, die sich rechtzeitig angemeldet und die geforderten Gebühren fristgerecht entrichtet haben sowie ggf. zuvor bei einem Auswahlverfahren angenommen wurden.

§ 6 - Rücktritt 

  1. Rückzahlungen von Entgelten abgesagter Kurse oder nach akzeptierten Rücktritten/Stornierungen werden als Rücküberweisung unbar durchgeführt.
  2. Gebühren werden zurück überwiesen, wenn eine Veranstaltung durch die Veranstalter abgesagt wird.
  3. Bei Rücktritt von der Anmeldung bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Schul-Sommerferien in Berlin erfolgt eine Erstattung der gezahlten Kursgebühr abzüglich einer Stornogebühr von 10,00 €. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären, eine Angabe von Gründen nicht erforderlich.
  4. Bei Rücktritt von der Anmeldung nach dieser Frist, jedoch spätestens 14 Tage vor Kursbeginn, werden 50% der Kursgebühr abzüglich einer Stornogebühr von 10,00 € erstattet.
  5. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.

§ 7 - Haftung 

  1. Die Sommeruni übernimmt keine Haftung für Schäden der Teilnehmenden im Rahmen einer Veranstaltung der Sommeruni. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden/Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Sommeruni, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Die Teilnehmenden haften für alle vorsätzlich und fahrlässig verursachten Schäden, die der Sommeruni entstehen. Bei Beschädigung von Geräten wird zusätzlich zu den Reparaturkosten bzw. den Kosten der Ersatzbeschaffung eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben.
  3. Die Teilnehmenden sind aufgefordert, keine Wertsachen mitzubringen.

§ 8 – Gültigkeit der Nutzungsordnung

Die Sommeruni behält sich die Änderung und Anpassung ihrer Nutzungsordnung vor und weist im Falle der Änderung oder Anpassung die Teilnehmenden auf diese hin. Teilnehmende können der jeweiligen Änderung oder Anpassung binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Änderung oder Anpassung als angenommen.