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Aufgaben

Funktion und Aufgabe des Personalrats der studentischen Beschäftigten bestehen darin, die Rechte aller studentischen Beschäftigten zu schützen, durchzusetzen und - im Rahmen seiner Möglichkeiten - zu erweitern. Auf der Basis unserer Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte sind wir an Ausschreibungen und Einstellungen beteiligt. Dabei liegt unser Hauptaugenmerk darauf, dass Einstellungsverfahren offen und fair verlaufen und dass bei der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse die tarifvertraglichen Bestimmungen eingehalten werden.

Wichtige Grundlagen unserer Arbeit sind der gültige Tarifvertrag für studentische Beschäftigte III (TV Stud III), das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) und das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). So haben wir unter anderem das Recht, bei Einstellungsgesprächen dabei zu sein, um deren fairen Ablauf zu kontrollieren. Außerdem können wir Einstellungsanträge ablehnen, wenn die Abweichung von tarifrechtlichen Bestimmungen nicht sachgerecht begründet werden kann. Unsere Arbeit endet nicht, wenn das Einstellungsverfahren abgeschlossen und der Arbeitsvertrag unterzeichnet ist. Auch bei Problemen mit dem Arbeitgeber beziehungsweise der Dienststelle stehen wir euch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite. Bei größeren rechtlichen Problemen können wir euch kompetente Ansprechpartner*innen vermitteln.

Für in der Gewerkschaft organisierte studentische Beschäftigte sind gewerkschaftliche Rechtsberatung und Rechtsschutz kostenlos. Sofern mehrere studentische Beschäftigte betroffen sind, kann eine Teilpersonalversammlung durchgeführt werden (während der Arbeitszeit beziehungsweise mit Freizeitausgleich). Auch Beratungsgespräche, die ihr mit uns führt, werden zur Arbeitszeit gerechnet. Diese könnt Ihr zu den Bürozeiten bei uns persönlich oder per Telefon führen oder jederzeit per E-Mail Fragen an uns richten. Zusätzlich findet ihr bei uns kostenfreie Publikationen, die über eure Rechte und Pflichten als studentische Beschäftigte Auskunft geben.