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Feststellung des Wahlvorstands

News vom 30.10.2024

Der Wahlvorstand hat in seiner heutigen Sitzung festgestellt, dass bis zur regulären Frist am 29.10.2024 kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde. Daher hat der Wahlvorstand von der Fristverlängerung gebrauch gemacht und fordert die studentischen Beschäftigten der FU Berlin auf bis zum 5.11.2024 einen gültigen Wahlvorschlag einzureichen.

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