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Information zur Familienversicherung bei studentischen Beschäftigten

Häufig erhalten wir von Kolleg*innen Anfragen, ob sie trotz ihrer studentischen Beschäftigung weiterhin in der Familienversicherung verbleiben können. Oft wird ihnen von anderen Stellen, teils auch von den Krankenkassen selbst, geraten, ihre Arbeitszeit zu reduzieren.

Meistens ist die Stundenreduzierung jedoch gar nicht notwendig, um in der Familienversicherung zu bleiben. Hier dazu ein paar Informationen.

Einkommen und Familienversicherung

Es gibt zwei Wege, wie sich Personen unter den entsprechenden Altersgrenzen für die Familienversicherung, trotz Beschäftigung neben dem Studium, qualifizieren können.

  1. Die "Geringfügigkeitsgrenze", also die Einhaltung der Gehaltsgrenzen eines Minijobs - hier muss entweder die Jahresgrenze im Gesamteinkommen von 6672€ eingehalten werden oder immer (bis auf höchstens 2 Monate) im Maximum 556€ verdient werden. Diese Grenzen würden bei einer Beschäftigung von 41 Monatsstunden überschritten.
  2. Das Format "Einkommensgrenze 1/7 der monatlichen Bezugsgröße" - die Berechnung kann gerne individuell nachvollzogen werden, viel wichtiger aber ist, dass dies momentan 535€ pro Monat als Grenze bedeutet. Also erst einmal weniger als studentische Beschäftigte bei 41 Monatsstunden verdienen. Aber: bei der Berechnung kannst die Werbungskostenpauschale gültig gemacht werden. Das sind pro Jahr 1230€, die pauschal berechnen werden können. Das Einkommen, welches mit der Grenze verglichen wird ist nämlich ([Einkünfte des Jahres ] - [Werbungspauschale]) : 12. Wenn (angenommen die Werte von 2025) studentische Beschäftigte also mit 14,32€/Stunde 41 Stunden arbeiten sind das 7045.44€ im Jahr. Der Abzug von 1230€ Werbungskosten ergibt  5815,44€ und diese durch 12 geteilt führen zu 484,62€ pro Monat also deutlich unter der Grenze von 535€.

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage hierzu ist § 10 SGB 5 - hier findet ihr ein Infoblatt des Verbands der Ersatzkassen dazu: https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/familienversicherung/_jcr_content/par/download_1642322223/file.res/Grundsaetzliche-Hinweise-Gesamteinkommen-29092022.pdf 

Wir möchten nur noch einmal darauf hinweisens, dass wir lediglich bereits bestehende Informationen zusammentragen und keine eigene rechtliche Einschätzung abgeben.

Bei weiteren Fragen oder Schwierigkeiten, meldet euch gerne bei uns unter prstudb@fu-berlin.de

Kollegiale Grüße,
euer Personalrat