Verlängerung
Etwa drei bis sechs Monate vor Ablauf der (in der Regel zweijährigen) Vertragszeit solltet Ihr, sofern Ihr weiterhin arbeiten wollt, einen formlosen Antrag auf Vertragsverlängerung bei Euren lokalen Vorgesetzten einreichen. Die Verlängerung bedarf der Zustimmung bzw. der unterstützenden Begründung Eurer Dienstvorgesetzten. Eure Vorgesetzten sind es auch, die den formalen Antrag an die zentrale Universitätsverwaltung und damit an die Arbeitgeberin stellen. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung besteht nicht.
Nach dem Urteil vom Landesarbeitsgericht vom 05.06.2018 worin die Unzulässigkeit des Einsatzes der studentischen beschäftigten in den Nichtwissenschaftlichen Bereichen bestätigt wurde, werden die betroffenen SHKs nur noch nach Einzelfallprüfung verlängert und auch nur um wenige Monate.
Zusätzlich kommt eine Verlängerung der SHKs, deren Verträge sachgrundlos nach dem Teilzeitbefristungsgesetz befristet wurden, grundsätzlich nicht in Frage.