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Arbeitszeit

Wie viele Stunden pro Monat darf ich arbeiten?

Im Arbeitsvertrag wird die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit angegeben. Sie darf nicht mehr als 80 Stunden und soll nicht weniger als 40 Stunden monatlich betragen.Um beispielsweise in der Familienversicherung verbleiben zu können, können aber auch Verträge mit 36 Stunden mit dem Dienstort vereinbart werden. In der Regel werden Verträge mit 41, 60 oder 80 Stunden abgeschlossen

Im Folgenden könnt ihr sehen, wie viele Stunden ihr wöchentlich bzw. täglich bei einer 5 Tage-Woche arbeiten müssten:

Monatsarbeitszeit Wochenarbeitszeit Tagesarbeitszeit
80 h 18,4 h 3,7 h
61 h 14 h 2,8 h
60 h 13,8 h 2,8 h
41 h 9,4 h 1,9 h
40 h 9,2 h 1,8 h
36 h 8,2 h 1,6 h


Weder Lage noch Dauer der täglichen Arbeitszeiten werden im Arbeitsvertrag konkret festgesetzt. Entsprechend wird davon ausgegangen, dass diese zwischen Arbeitnehmer*in und der jeweiligen vorgesetzten Person ausgehandelt werden. Hierzu bedarf es aber einer realen Verhandlungssituation. Diese ist nicht gegeben, wenn der freie Wille der Verhandelnden eingeschränkt ist oder eine Partei auf Grund der Umstände im Nachteil steht bspw. innerhalb eines Bewerbungsgespräches.

Feste Arbeitstage und -zeiten können festgesetzt werden und sind dann allerdings auch für beide Seiten bindend, da sie sich u.a. auf die Handhabe mit Urlaub und Feiertage auswirken. Die an der Freien Universität gängige Praxis ist die flexible Arbeitszeit. Unregelmäßige bzw. abweichende Arbeitseinsätze in Bezug auf die Arbeitstage, sowie Arbeitsbeginn und Arbeitsende sind deshalb in Absprache mit den Dienstvorgesetzten möglich.

Die regelmäßige Arbeitszeit soll 8 Stunden täglich nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann bis zu 10 Stunden gearbeitet werden. Hiervon ist bei lediglich unterstützenden Tätigkeiten in der Regel jedoch nicht auszugehen.


Wie wird die Arbeitszeit für Tutor*innen gerechnet?

Bei studentischen Hilfskräften mit Unterrichtsaufgaben sollen die Aufgaben einschließlich der Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsveranstaltungen in angemessenem Umfang so auf die Vorlesungszeit und die vorlesungsfreie Zeit verteilt werden, dass über das gesamte Semester eine gleichbleibende monatliche Arbeitszeit erreicht wird. Die Vor- und Nachbereitungszeit muss in angemessenem Verhältnis zur Dauer und Zahl der zu leistenden Unterrichtsstunden entsprechend den Gegebenheiten des Fachs und der Schwierigkeit der Unterrichtstätigkeit stehen. Daneben können die studentischen Hilfskräfte auf Weisung zu sonstigen Hilfstätigkeiten zur Unterstützung der wissenschaftlichen und künstlerischen Dienstkräfte bei ihren Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Kunstausübung eingesetzt werden. Kommt ein Tutorium nicht zustande, hat dies die studentische Hilfskraft unverzüglich der Stelle anzuzeigen, der das Tutorium zugeordnet ist. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall berechtigt, der studentischen Hilfskraft anstelle der vereinbarten Unterrichtsaufgaben andere Unterrichtsaufgaben und, wenn das nicht möglich ist, andere gleichwertige Aufgaben zu übertragen, ohne dass es einer Änderung des Arbeitsvertrages bedarf.

 

Darf ich eine kürzere Arbeitszeit beantragen?

Studentische Beschäftigte haben jederzeit die Möglichkeit, einen Antrag auf Reduzierung ihrer vertraglich vereinbarten monatlichen Arbeitszeit zu stellen (z.B. aufgrund starker Studien- oder Prüfungsbelastung). Ein entsprechender Antrag kann nach Abschluss des Arbeitsvertrages gestellt werden.

 

Was kann ich machen, wenn ich Überstunden gesammelt habe?

Für geleistete Mehrarbeit muss Euch ein Freizeitausgleich gewährt oder Vergütung gezahlt werden. Ordnet die Dienststelle Überstunden an, hat sie zuerst die Zustimmung des PRstudB einzuholen. Es gibt bei anfallender Mehrarbeit zudem die Möglichkeit für die Dienststelle, im Einvernehmen mit den studentischen Hilfskräften, ihre monatliche Arbeitszeit (befristet) aufzustocken. Überstunden dürfen nicht eigenmächtig, d.h. ohne Zustimmung der Dienststelle, angesammelt werden.

Wie viele Stunden darf ich amStück arbeiten?

Die reguläre maximale tägliche Arbeitszeit beträgt 8h. Sie kann auf 10h verlängert werden, jedoch darf die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit nicht höher als 8h sein. Die Pausen zählen dabei zur Arbeitszeit. Der Durchschnitt wird für einen Zeitraum von 6 Monaten (24 Wochen) errechnet. Festgelegt ist dies im Arbeitszeitgesetz (§3 ArbZG). Grundsätzlich gilt das ArbZG für alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland. Für studentische Beschäftigte sind bislang keine Ausnahmen von der 8h bzw. 10h-Regel erlaubt. 

Außerdem müssen zwischen zwei Arbeitseinsätzen mind. 11h Ruhe (von der Arbeit) liegen (§5 ArbZG). Auch hier sind keine Ausnahmen erlaubt. Desweiteren darf die wöchtenliche Arbeitszeit gemäß Berliner Hochschulgesetz (§121 (2) BerlHG) maximal die Hälfte eurer monatlichen Arbeitszeit betragen. Bei 80h-Verträgen wären also 40h/Woche möglich. 

Achtung! Wer regelmäßig mehr als 20h/Woche arbeitet, verliert den "Studierendenstatus" und muss volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen (mind. 186 Euro). Wer von den günstigen Beiträgen für Studierende profitieren will (ca. 90 Euro) darf im Durchschnitt also max. 20h/Woche arbeiten.

Folgende Regeln gelten immer für alle stud. Beschäftigten:

(1) max. 10h/Tag arbeiten

(2) durchschnittlich max. 8h/Tag arbeiten

(3) max. 50% der Monatsarbeitszeit/Woche arbeiten

 

Zusätzliche Bedingung für die "studentische Krankenversicherung":

(1) Durchschnittlich max. 20h/Woche arbeiten