Beschäftigungsdauer
Wie lange darf ich als studentische Hilfskraft beschäftigt sein?
Die Arbeitsverhältnisse werden in der Regel für zwei Jahre abgeschlossen und können beliebig oft für einen beliebigen Zeitraum verlängert werden, bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 6 Jahren.
Ein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung besteht nicht.