Einstellungen
Durch den untenstehenden Link können Sie sich das Formular zum Einstellungsantrag herunterladen, welches ausgefüllt im Fachbereich eingereicht wird. Da der Personalrat der studentischen Beschäftigten bei Einstellungsvorgängen das Recht der Mitbestimmung hat, möchten wir im folgenden wichtige Kriterien für einen Einstellungsantrag geben, um eine zügige Einstellung zu gewährleisten.
- Die Beschäftigungsdauer sollte mindestens vier Semester betragen (§121 III BerlHG). Eine kürzere Beschäftigungsdauer ist sachgemäß in schriftlicher Form zu begründen. Sollte der Personalrat der studentischen Beschäftigten bereits dem Antrag bei der Ausschreibung zugestimmt haben, so genügt nur die Kopie dieses Antrages.
- Die monatliche Arbeitszeit darf nicht mehr als 80h und nicht weniger als 40h betragen (§7 TV Stud II). Betriebliche Gründe für eine Unterschreitung der monatlichen Arbeitszeit sind schriftlich zu nennen. Sollte der Personalrat der studentischen Beschäftigten bereits dem Antrag bei der Ausschreibung zugestimmt haben, so genügt die Kopie dieses Antrages.
- Das Formular zum Einstellungsantrag ist vollständig auszufüllen.
- Die Entscheidung zum Einstellungsverfahren ist schriftlich zu begründen und dem Einstellungsantrags-Formular beizufügen. Die Entscheidungsfindung sollte per Vorstellungsgespräch erfolgen. Im Ausnahmefall kann nach Aktenlage entschieden werden. Sowohl zu Vorstellungsgesprächen als auch zur Akteneinsicht ist der Personalrat der studentischen Beschäftigten einzuladen. Die Einladung kann gerne auch per E-Mail erfolgen. Eine Vorauswahl zum Vorstellungsgespräch per Aktenlage ist zulässig. Diese muss ebenfalls schriftlich begründet werden. Bei der Begründung der Auswahl ist jede*r Bewerber*in einzeln zu würdigen.
Eine solche Würdigung wird erst dann transparent, wenn sie vergleichend ist.
Beispiel:
Im Gegensatz zu Bewerber*in X hat Bewerber*in Y bereits erste praktische Erfahrungen im Labor gesammelt; jedoch kann Bewerber*in X die für die Stelle relevanten theoretischen Kenntnisse durch Belegung des Moduls XYZ bereits vorweisen.
Als Auswahlkriterien dürfen nur die Einstellungskriterien gemäß Stellenausschreibung dienen. Es ist nicht zulässig, während des laufenden Bewerbungsverfahrens weitere Kriterien in den Entscheidungsprozess mit aufzunehmen.