Ausschreibungen
Auf dieser Seite finden Sie den Link zum Online-Formular des Ausschreibungsantrages. Reichen Sie den Antrag bitte in zweifacher Ausführung bei Ihrem Fachbereich ein. Da der Personalrat der studentischen Beschäftigten bei Ausschreibungsvorgängen das Recht der Mitwirkung hat, möchten wir im Folgenden wichtige Kriterien für einen Ausschreibungsantrag nennen.
- Die Beschäftigungsdauer sollte mindestens vier Semester betragen (§121 III BerlHG). Eine kürzere Beschäftigungsdauer ist sachgemäß in schriftlicher Form zu begründen.
- Die monatliche Arbeitszeit darf nicht mehr als 80 Stunden und nur in Ausnahmefällen weniger als 40 Stunden betragen (§5 Abs.1 TV Stud III). Dienstliche Gründe für eine Unterschreitung der monatlichen Arbeitszeit sind schriftlich zu nennen.
- Das Aufgabengebiet muss kurz beschrieben werden.
- Wie schon dem Antragsformular zu entnehmen ist, sind an der FU keine Einstellungsvoraussetzungen für studentische Beschäftigte vorgesehen. Die Auswahlkriterien unter dem Register Erwünscht sind nicht aufteilbar in Einstellungsvoraussetzungen und erwünschte Kriterien. Sie können höchstens Kriterien, die von Vorteil wären, aber weniger Gewichtung haben, als solche markieren.
Beispiel:
Erwünscht:
Erfahrung im Umgang mit dem Content-Management-System der FU
Routine in der Aktenablage, Postbearbeitung, Büromanagement
EDV-Kenntnisse (MS Office)
Gute Englischkenntnisse (ab B1)
Spanischkenntnisse
Von Vorteil wären außerdem besonders routinierter Umgang mit MS-Excel und Erfahrung im Veranstaltungsmanagement.
- Bitte geben Sie in den Erwünscht Kriterien möglichst keine rein formalen Kriterien (etwa 3. FS Studiengang XY), noch reine Softskills (bspw. Engagement, Teamgeist, soziale Kompetenz) an. Erstere erlauben lediglich eine Vorauswahl der Bewerber*innen, letztere sind in einer Würdigung für die Einstellung schwer bis gar nicht nachvollziehbar
- Die Bewerbungsfrist endet 3 Wochen nach der Veröffentlichung.
- Eine Befreiung von der Ausschreibung ist nur im Ausnahmefall möglich. Diese muss schriftlich begründet werden und dem Einstellungsantrag beigefügt werden.
- Eine aussagekräftige Ausschreibung ist aus den folgenden Gründen äußerst wichtig:
a) Die Bewerber*innen sollen eine realistische Vorstellung entwickeln können, mit welchen Fähigkeiten die potenziellen zukünftigen Vorgesetzten rechnen.
b) Um eine Auswahl treffen zu können, die – wie gesetzlich vorgeschrieben – sich nach dem Prinzip der Bestenauslese richtet, müssen transparente Kriterien aufgeführt werden. Diese Kriterien sind verbindlich. Selbstverständlich kann im laufenden Verfahren eine Gewichtung und Präzisierung vorgenommen werden, sie dürfen aber keinesfalls von den in der Ausschreibung genannten Kriterien abweichen.
c) Bitte machen Sie sich schon beim Antrag der Ausschreibung detaillierte Gedanken, welche Qualifikationen ein*e erfolgreiche*r Bewerber*in mitbringen soll und richten Sie ihre Auswahlkriterien danach. Gut durchdachte Ausschreibungen erleichtern im Einstellungsprozess allen Beteiligten, nicht zuletzt Ihnen als Antragssteller*innen und uns als Personalrat die Arbeit.
Auch wenn Sie einen Ausschreibungsantrag stellen, in dem Kriterien aufgeführt werden, die Sie schon jahrelang heranziehen, kann es durchaus sein, dass der Personalrat sie nicht für geeignet hält. Bitte nehmen Sie Missbilligungen nicht als allgemeine Nichtachtung Ihrer Arbeit auf, sondern als unsere Pflicht als Personalrat, darauf zu achten, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und als konstruktiven Vorschlag Prozesse zu verbessern. Wir stehen bei Rückfragen telefonisch und per Mail gerne zur Verfügung.
Bei Unklarheiten sehen wir einer frühzeitigen Kontaktaufnahme Ihrerseits positiv entgegen.