Zielvereinbarungen durchführen (S.01.01.FU)
Prozesssteckbrief
Index 1.05 - Gültig ab: 14.03.2012
Studium und Lehre - Freie Universität Berlin
von: |
am: |
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Erstellt |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE) |
27.02.2012 |
Geprüft |
Abteilung Lehr‐ und Studienangelegenheiten (V): Leitung; Stabsstelle Strategische Planung und Berichtswesen (SPB): Leitung |
06.03.2012 |
Freigegeben |
Präsidium (K, P) |
14.03.2012 |
Aktualisiert |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE) |
19.04.2023 |
Zweck dieses Prozesses ist es, die sich kontinuierlich weiterentwickelnden gesamtuniversitären strategischen Ziele im Rahmen von regelmäßig durchgeführten Zielvereinbarungsrunden auf operativer Ebene in den Fachbereichen bzw. Zentralinstituten zu verankern.
Dazu werden in einem dialogorientierten Verfahren zwischen dem Präsidium und den Dekanaten bzw. ZI-Leitungen qualitative und ggf. quantitative Ziele u. a. im Bereich Studium und Lehre identifiziert und verabredet. Der Prozess stellt sicher, dass die vereinbarten qualitativen und ggf. quantitativen Ziele geplant und umgesetzt sowie deren Erreichung regelhaft überprüft wird. Die Ergebnisse der Zielvereinbarungsrunden fließen in Form von inhaltlichen Impulsen und verfahrenstechnischen Schlussfolgerungen in die nachfolgenden Zielvereinbarungen ein.
- Regelmäßiger Turnus der Zielvereinbarungen i. d. R. alle 2 Jahre
Hinweis: Diese Prozessbeschreibung bezieht sich auf das allgemeine Verfahren der Zielvereinbarung aus der Perspektive von Studium und Lehre.
S.01.01.01.FU: Zielvereinbarung vorbereiten |
S.01.01.02.FU: Zielvereinbarung abschließen |
S.01.01.03.FU: Zielvereinbarung umsetzen |
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- Präsident der Freien Universität Berlin [P]
- Präsidium (Präsident*in, Kanzler*in, zust. Fachvizepräsident*in)
- Dekanate bzw. ZI-Leitung
- Stabsstelle Strategie und Koordination [SK]
- Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten [V]
- ggf. weitere Fachabteilungen
- ggf. weitere Funktionsstellen
- Informationssystem Studium und Lehre
Universitätsinterne Vorgaben
- Hochschulvertrag zwischen dem Land Berlin und der Freien Universität Berlin
- Strukturplan der Freien Universität Berlin
- Leitbild Studium und Lehre
Externe Vorgaben (wesentliche anerkannte Qualitätsstandards im Bereich Studium und Lehre):
- Verordnung zur Regelung der Voraussetzungen und des Verfahrens der Studienakkreditierung im Land Berlin (BlnStudAkkV)
- Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG), 2015