Prozessauslöser
- K.11.01.01.FU: Semester hat begonnen und Studierende*r hat das Studium nicht aufgenommen
- K.11.01.02.FU: Studierende*r möchte sich mit sofortigen Wirkung oder zum Semesterende exmatrikulieren
- K.11.01.03.FU: Studierende*r hat eine vorgeschriebene Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden
- K.11.01.04.FU: Studierende*r hat das Studium / die Promotion abgeschlossen
- K.11.01.05.FU: Den noch nicht rückgemeldeten Studierenden wurde im Rahmen des Mahnverfahrens die Exmatrikulation von Amts wegen angedroht