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Prozesszweck

Der Zweck dieses Prozesses ist es, die im Rahmen einer Bewerbung für einen weiterführenden Studiengang erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen gemäß den Studien- und Prüfungsordnungen zu bescheinigen, um einen Übergang von Bachelor- in Masterstudiengänge ohne Zeitverzögerung sicherzustellen (auch als sogenannte Zwei-Drittel-Bescheinigung bezeichnet).