Prozesszweck
Zweck dieses Prozesses ist es, innerhalb eines regelhaften Verfahrens die Befähigung der / des Studierenden festzustellen, eine Fragestellung aus dem jeweiligen Fachgebiet auf dem entsprechenden wissenschaftlichen Qualifikationsniveau selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse angemessen zu präsentieren. Die Bachelor- bzw. Masterarbeit ist neben den Modulprüfungen ein besonderer Bestandteil des studienbegleitenden Prüfungskonzeptes.