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Prozesszweck

Zweck dieses Prozesses ist es, den Studierenden der Freien Universität Berlin ein Lehrangebot zur Verfügung zu stellen, das den jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnungen entspricht.

Zudem soll im Zuge dieses Prozesses sichergestellt werden, dass die Studierenden an den angebotenen Pflicht-Lehrveranstaltungen möglichst uneingeschränkt teilnehmen können (überschneidungsfreies Lehrangebot gemäß Studienverlaufsplan und Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Studierenden).