Prozesszweck
Zweck dieses Prozesses ist es, Studieninteressierten nach einer erfolgreichen Studienplatzbewerbung bzw. -registrierung in den Status der FU-Mitgliedschaft zu überführen. Durch die Immatrikulation erhalten die Studierenden die damit verbundenen Rechte und Pflichten: u. a. Zugang zu allen studienrelevanten IT-Systemen und Ressourcen der Universitätsbibliotheken, die Berechtigung an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Modulprüfungen abzulegen und Leistungsnachweise zu erlangen. Zudem können Sie die Vorteile der Campuscard nutzen. Aus Gründen der Planungssicherheit und um den zunächst aus kapazitären Gründen abgelehnten Studienplatzbewerber*innen die Möglichkeit einzuräumen in freibleibende Studienplätze nachzurücken, ist die Immatrikulation an eine Frist gebunden. Für die Dauer des Studiums besteht zur Aufrechterhaltung der FU-Mitgliedschaft die Pflicht, sich semesterweise rückzumelden.