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Prozesszweck

Zweck dieses Prozesses ist es, den Studierenden eines auslaufenden Studienangebots im Sinne des Vertrauensschutzes einen Studienabschluss in einem akkreditierten Studiengang zu ermöglichen.

Sofern die bestehende Akkreditierungsfrist vor dem Zeitpunkt der Studiengangsaufhebung endet, kann diese unter definierten Voraussetzungen ohne eine neuerliche Durchführung des internen Akkreditierungsverfahrens verlängert werden.