Springe direkt zu Inhalt

Prozesszweck

Zweck dieses Prozesses ist es, Anhaltspunkte für den fachlich-inhaltlichen Weiterentwicklungsbedarf eines Studienangebotes zu identifizieren bzw. dessen Aktualität und Angemessenheit festzustellen und in dieser Hinsicht qualitativ abzusichern.

Das Fachgespräch bietet in regelmäßigen Abständen den strukturierten Rahmen, um im Austausch mit externen Fachvertreter*innen und Studierenden sowie Vertreter*innen der Berufspraxis die fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß der Berliner Studienakkreditierungsverordnung (BlnStudAkkV) zu reflektieren. Betrachtet werden dabei insbesondere die Passgenauigkeit der Qualifikationsziele mit dem in der Studien- und Prüfungsordnung definierten Kompetenzerwerb, die Relevanz und Aktualität der Studieninhalte, die Einhaltung der aktuellen Fachstandards, das Curriculum sowie Aspekte der Studierbarkeit, der Forschungs- bzw. Anwendungsbezug und die Ausrichtung auf zukünftige Berufsfelder. Im Nachgang sind die aus dem Fachgespräch gewonnenen Erkenntnisse zu dokumentieren und ggf. in einen Maßnahmenplan zu überführen.