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Prozesszweck

Zweck dieses Prozesses ist es, bei neu zu entwickelnden Studienangeboten die Aktualität und Angemessenheit fachlich-inhaltlicher Aspekte festzustellen und qualitativ abzusichern.

Das Fachgespräch ist in diesem Sinne ein obligatorischer Schritt in der Konzeptionsphase neuer Studiengänge und bietet einen strukturierten Rahmen, um im Austausch mit externen Fachvertreter*innen und Studierenden sowie Vertreter*innen der Berufspraxis die fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß der Berliner Studienakkreditierungsverordnung (BlnStudAkkV) zu reflektieren. Die Bewertungsgrundlage bezieht sich dabei auf die geplante Umsetzung dieser Kriterien im Studiengang. Betrachtet werden insbesondere die Passgenauigkeit der Qualifikationsziele mit dem im Entwurf der Studien- und Prüfungsordnung definierten Kompetenzerwerb, die Relevanz und Aktualität der geplanten Studieninhalte, die Einhaltung der aktuellen Fachstandards, das Curriculum sowie Aspekte der Studierbarkeit, der Forschungs- bzw. Anwendungsbezug und die Ausrichtung auf zukünftige Berufsfelder. Die Rückmeldungen der Externen sollen als Impulse in die weitere Konzeption des Studiengangs eingehen.